Kommt mein Cousin ins Gefängnis (Kindergeld)?

2 Antworten

Zurückzahlen muss er es in jedem Fall. Die Behörde entscheidet, ob eine Strafverfolgung erfolgt. Er könnte den Sachverhalt nochmal schriftlich erklären , wie es zu dem Fehler kam und um Entschuldigung bitten. Eventuell wird dann auf eine Anzeige verzichtet. Hab ich auchmal gemacht, wegen Bafög, das ich zu unrecht kassiert habe. Die haben mich nach meiner ausführlichen Erklärung dann kulanterweise nicht angezeigt.


Filipic 
Fragesteller
 15.03.2016, 16:19

Dankeschön für die antwort! 

Ich habe ihm auch gesagt er soll ein Termin bei der Familienkasse machen und denen das erklären  

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Filipic 
Fragesteller
 15.03.2016, 16:22
@Spuky7

Falls die ihn doch anzeigen was kann auf ihn zu kommen ? Ich halte Gefängnis zu hart er meint aber das es Steuerhinterziehung wäre 

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Spuky7  15.03.2016, 16:24
@Filipic

Der muss sicher nicht ins Gefängnis. Vielleicht bekommt er einige Sozialstunden aufgebrummt. Aber wenn er dort einen Termin macht und alles erklärt, verzichten sie hoffentlich auf eine Anzeige. Er soll auf die Familienkasse gehen oder einen Brief schreiben. Persönlich da aufkreuzen wäre sicher noch besser. Will er das nicht, schriftlich erklären.

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Filipic 
Fragesteller
 15.03.2016, 16:33
@Spuky7

Ne möchte er nicht er ist sich zu 100% sicher das er es verschickt hat eins an dem Job Center und eins an der Familienkasse komischer weise hat das Job Center bekommen aber die Familienkasse nicht!! 

Ich glaube das die Familienkasse so was immer prüft oder nicht ? Er hat von denen noch nichts bekommen das er was zurück zahlen muss das ist schon 1 Jahr her aber er hat trz Angst was ich nicht verstehe aber ivh kann mir sein Gelaber auch nicht anhören 

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Hi, wenn er bzw. die Eltern im Grunde nach einen Anspruch haben bzw. gehabt hätten, dann muß er das nur nachweisen. Kindergeld wird bei Berechtigung auch nachgezahlt. Wenn er jetzt einen Brief oder Bescheid bekommen hat, Widerspruch einlegen und die Nachweise einreichen. Fristen beachten.

Kindergeld für Ü18 ist an Bedingungen geknüpft aber diese sind vielfältig.

So ganz klar wird mir aus deiner Beschreibung nicht ob er nun Anspruch hat, hatte oder nicht.

Solange der Cousin noch keine Ausbildung absolviert hat und er einen Ausbildungsvertrag vorliegen hat oder hatte , hat/hatte er bzw. die Eltern Kindergeldanspruch. Ebenso wäre es bei einer verbindlichen Schulanmeldung. Bis zum 18.Geburtstag wird Kindergeld ohne Wenn und Aber gezahlt.


Filipic 
Fragesteller
 15.03.2016, 16:48

Er hat aber die Ausbildung nicht angefangen weil er sich am letzten Monat entschieden hat doch lieber weiter Schule zu machen!! Kann trz nichts passieren 

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ellaluise  15.03.2016, 17:59
@Filipic

Wenn es jetzt eine verbindliche Anmeldung zur Schule gibt?

Also ein Ausbildungsvertrag hat vorgelegen? Hat er schon abgesagt?

U.U. könnte man auch einfach noch ein bisschen warten mit der Absage, nicht die feine Tour aber man muß ja sehen wo man selber bleibt.

Waren die 7 Monate Kindergeld für die "Wartezeit auf den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn"?

Wenn ja, reicht den Ausbildungsvertrag ein.

Desweiteren, jedwede Änderung muß der Familienkasse gemeldet werden. U.U. wird die Kindergeldzahlung auch eingestellt und es erfolgt dann eine Nachzahlung wenn die Schule beginnt.

Man sollte sich mal ganz genau mit den Bedingungen für Kindergeld für Ü18 beschäftigen. Da gibt es viele Möglichkeiten.

Ich empfehle "Kindergeldmerkblatt" mal zu suchen und aufzurufen und mal gezielt nachlesen.

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Filipic 
Fragesteller
 15.03.2016, 18:36
@ellaluise

Vielen Dank 

Das war alles letzen Sommer die Behörde hat sich bei ihm nicht gemeldet und will auch kein Geld zurück aber er hat trz Angst was ich nicht verstehe!! Wegen so ein Quatsch muss man nicht mit Gefängnis rechnen oder ?

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