Können Ausgemusterte trotzdem zur Armee verpflichtet werden?

3 Antworten

Da kann ich nur für die Zeit sprechen in der ich beim Bund war. Da gab es die goldene Regelung zuerst die Aktiven, dann die Reservisten und wenn "der böse Russe" dann immer noch nicht besiegt ist, greift man auf die registrierten T3, T5 oder andere zurück.... ob es diese Regelung noch gibt, weiß ich nicht. Eine WehrPFLICHT gibt es ja nicht mehr oder besser gesagt "noch nicht". Ich denke, bei der derzeitigen Lage wird sie wieder eingeführt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mangoentsafter 
Fragesteller
 28.01.2024, 15:53

Ich bin T3. Was ist T5?

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McDuffee  29.01.2024, 19:12
@Mangoentsafter

T5 ist die Einstufung für "nicht wehrdienstfähig". Bei T5 können beispielsweise Stoffwechselkrankheiten, starke Sehbehinderungen oder schwere Bewegungseinschränkungen vorliegen.

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Hrimthur  28.01.2024, 19:18

So eine Regelung gab es noch nie...

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McDuffee  29.01.2024, 19:16
@Hrimthur

Das ist der sogenannten V-Fall:
Die Bundeswehr ist dann befugt, alle Männer einzuziehen, welche ihr 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es kann hierbei allerdings einige Ausnahmen geben. Beispielsweise bei gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen. Die Reihenfolge beginnt dann bei den bereits Registrierten. Auch ein T5-gemusterter Soldat muss dann Dienst tun, wahrscheinlich aber nicht an der Front.
Uns haben sie in der Grundi einen mit Stützkorsett geschickt der laut Attest nur 4 kg heben darf... Das G3 wiegt leer schon 4,3 bis 4,7 kg (je nachdem ob mit Holz oder Kunststoff-Schulterstütze) ... wir haben ihn wieder heim geschickt.

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Kann man nach Ausmusterung eingezogen werden?

Wer erst jüngst aus dem Dienst ausgeschieden ist, kann allerdings jederzeit grundbeordert werden. Bis zu sechs Jahre nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst können Soldatinnen und Soldaten beordert werden – und würden damit im Ernstfall schnell zur Verfügung stehen.

Bundeswehr: Wer in Deutschland zum Krieg einberufen ...

nein - ausgemustert ist ausgemustert (verstehe darunter, diejenigen die bei der Musterung als dienstunfähig eingestuft wurden)

im Verteidigungsfall - keine Ahnung, vllt. ja