Kleingewerbe mit Kreativität?
Hey friends!
bisher konnte ich leider nichts zu dem Thema finden, aber vielleicht findet sich ja hier ein Experte!
Ich spiele schon lange mit dem Gedanken, ein Kleingewerbe anzumelden. Ich möchte meine Dienste/Produkte auf Websiten wie Etsy oder fiverr anbieten, es geht um folgendes:
Tattoozeichnungen,
generell customized Art wie Porträts in verschiedenen Stilen zeichnen,
selbstgedruckte/gestaltete Kleidung,
Kunst auf Leinwand,
Logodesign
Eventuell würde sogar noch mehr dazu kommen, je nachdem wie es mit der Zeit läuft und wie sich alles entwickelt. Generell geht es mir erst einmal darum, dass ich zeitlich flexibel neben meinem Job (in dem ich definitiv zu wenig verdiene um davon leben zu können) etwas tun kann, das mich erfüllt.
Nun aber die Frage aller Fragen: sprengt das Ganze den Rahmen? Unter welcher Kategorie würde das ganze laufen? Mehr als 450€ im Monat würde ich damit nicht verdienen.
Btw: Mein Steuerberater konnte mir dazu auf die Schnelle auch nichts sagen, freue mich wenn mir jemand helfen kann!
ich wünsche positive vibes zum Feierabend! 🤍
2 Antworten
Also ein "Kleingewerbe" gibt es in D gar nicht; du meinst wohl die "Kleinunternehmer-Regelung"!?
Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
- Regelbsteuerung
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.
- Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.
Näheres findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Also sobald du eine "Gewinnerzielungsabsicht" hast, mußt du bei deiner Stadt bzw. Gemeinde ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden.
Die 450€ hat mit dem Gewerbe nichts zu tun; dies gilt nur für geringfügig Beschäftigte und nicht für selbstständige Tätigkeiten: Aus Vereinfachungsgründen sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit. Liegen ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens (§ 46 Abs. 3, 5 EStG bzw. § 70 EStDV).
Gruß und viel Erfolg damit wünscht dir siola55
Was dir davon was bringt, musst du selber für dich feststellen. Das wird dir keiner abnehmen können. Es kann sein, das du nichts von allem richtig hinbekommst oder deine möglichen Kunden dich nicht leiden können. Wer weiß das schon.
Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.
@chanfan
Das ist mir alles bewusst, nichts im Leben kommt ohne Risiko :) Allerdings möchte ich auch nicht erst mal rum probieren, weil mir absolut bewusst ist, dass ich ab dem Moment in dem ich meine Dienste oder Waren anbiete gewerbebetreibender sein muss um hier alles legal ablaufen zu lassen.
Ich danke dir trotzdem, an die IHK hatte ich noch gar nicht gedacht, Dankeschön! :)