Klagemöglichkeiten gegen Sanierungspflichten?

WalterMatern  18.04.2023, 09:36
nichts spruchreifes bzgl. Sanierungspflichten für z.B. das Thema Öl/Gasheizung

Eine Sanierungspflicht war noch nie angedacht?

geheim007b 
Fragesteller
 18.04.2023, 09:38

Heizung aus mind. 65% erneuerbarer energie... und daraus resultieren wenn nur wärmepumpe geht noch deutlich höhere Kosten weil das ganze Heizsystem neu gemacht werden muss.

WalterMatern  18.04.2023, 11:39

Nochmal es gibt eine Pflicht eine Heizungsanlage oder sonst was zu sanieren?

geheim007b 
Fragesteller
 18.04.2023, 11:49

Aktuell schwebt alles, aber z.B. beim Eigentümerwechsel soll es sofort Pflicht sein, ohne übergangsfrist. Es geht aber generell um eine Gestaltung die 2024 schon wirkung zeigt.

6 Antworten

Ich gehe davon aus, dass sich da noch so einiges ändern wird. Bislang handelt es sich dabei nämlich lediglich um einen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Auch wenn zum Teil der Eindruck erweckt wird, ist das Alles also noch längst nicht in trockenen Tüchern!. Damit daraus ein Gesetz wird, muss es erst einmal vom deutschen Bundestag beschlossen werden. Dazu ist wie bei jedem einfachen Bundesgesetz eine einfache Mehrheit ausreichend, d.h. das Gesetz könnte mit den Stimmen der Ampel- Parteien alleine beschlossen werden. Da jedoch die FDP und soweit ich weiß auch die SPD teilweise gegen das Gesetz in dieser Fassung sind, wäre es unsicher, ob das Gesetz genau in dieser Form mit den Stimmen der Ampel- Parteien die notwendige Mehrheit erhalten würde. Zudem sind die Abgeordneten des deutschen Bundestages laut Grundgesetz (GG) in ihren Entscheidungen frei und nur ihrem Gewissen unterworfen. Es kann ihnen (offiziell) kein Parteichef oder sonst irgendjemand vorschreiben, wie sie über ein Gesetz abzustimmen haben. Selbst wenn der deutsche Bundestag das Gesetz genau in dieser Form beschließen würde, handelt es sich dabei nach dem Grundgesetz um ein sogenanntes Zustimmungsgesetz, das nur mit Zustimmung des Bundesrates zustande kommt. Meines Wissens nach, sind alle Bundesländer gegen das Gesetz in dieser Form, sodass der Bundesrat seine Zustimmung absehbarerweise nicht erteilen würde. Geschieht dies, dann wird versucht, im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu erarbeiten, dem der Bundesrat dann seine Zustimmung erteilt. Scheitert dies und kommt kein Kompromiss zustande, dann scheitert das Gesetz am Bundesrat. Hat der Bundesrat seine Zustimmung zu einem zustimmungspflichtigen Gesetz erteilt, so müssen die Bundesgesetze abschließend noch vom Bundespräsidenten gegengezeichnet, ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Dabei steht dem Bundespräsidenten auch das sogenannte Prüfungsrecht zu was bedeutet, dass der Bundespräsident vor der Gegenzeichnung des Gesetzes überprüfen darf, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist und auch, ob das Gesetz nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland verstößt.

Es ist also gegenwärtig davon auszugehen, dass das Gesetz in dieser Form nicht zustande kommen wird. Wahrscheinlich, so meine aktuelle Einschätzung, kommt es zu einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat und somit dann zu einer "abgespeckten Version" des Gesetzes, welche nicht ganz so streng sein wird, wie es der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vorsieht.

Ich rechne sowieso mit einer Klagewelle, egal wie das Gesetz am Ende dann konkret aussehen wird. Wärmepumpen sind zum Beispiel nur dann effektiv, wenn das Gebäude zuvor energetisch saniert worden ist, unter anderem eine Wärmedämmung stattgefunden hat. Eigentümer eines Einfamilienhauses, können dies theoretisch eigenständig entscheiden. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland, lebt allerdings in Häusern mit mehreren Wohnungen und hier kann ein einzelner Eigentümer solche Maßnahmen nicht beschließen. Stattdessen, bedarf es einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Ob die Eigentümergemeinschaft wohl einen solchen Beschluss fasst, wenn bei einem Einzelnen die Heizung erneuert werden muss?, nun, das wage ich stark zu bezweifeln. Dann gibt es auch Gebäude, bei denen eine Wärmedämmung aus rein statischen Gründen nicht oder nur mit einem erheblichen Mehraufwand überhaupt möglich ist. Desweiteren ist unklar, was passiert, wenn die Heizung mitten im Winter ausfällt und zunächst eine Wärmedämmung erfolgen muss. Soll man dann monatelang ohne Heizung bei 5 Grad in der Wohnung sitzen?!. Das wäre meiner Meinung nach verfassungswidrig, da gegen Artikel 1 Absatz 1 und gegen Artikel 2 Absatz 2 GG verstoßend. Nun, die Gerichte werden noch sehr viel Arbeit dadurch bekommen.

Mfg


geheim007b 
Fragesteller
 19.04.2023, 07:37

Das Prozedere der Gesetzgebung ist mir klar, und auch dass sich was ändern kann/wird. Dennoch wäre ich ein Narr wenn ich mich jetzt nicht auf verschiedene Optionen vorbereiten würde, denn umso näher der Zeitpunkt kommt, umso schwerer wird es noch vor Fristende zu reagieren. Was mich insb. stört ist die Frist 2024 bei der ich hoffe, dass diese aufgrund ihrer weitreichenden Konsequenzen nicht machbar ist... das ist einfach viel zu Kurzfristig. Alles vor 2026 kann ich eigentlich nicht akzeptieren, besser wäre 2028.

Ich hatte letztes Jahr leider schon was, damals allerdings keine Klage erhoben, als ich nicht mal 12h Zeit hatte für eine Personalentscheidung, weil Richtlinien schon vor der finalen Verabschiedung der Grundlage umgesetzt wurden (neben anderen fragwürdigen Dingen). Ich empfinde Staat und Verwaltung immer mehr als disfunktional bzw. fachlich falsch besetzt und habe extreme Bauchschmerzen bei dem was das fabriziert wird.

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Je nebulöser dieses Gesetz aussieht (wird sich bald erweisen), desto schlechter kommt es an -bis heute kann die Regierung nicht beziffern, was es den Betroffenen kosten wird, alles was sie wissen ist die Höhe der Strafen - das ist unseriös - und was heißt schon Fristen: wenn keine neuen Gas- und Ölheizungen mehr hergestellt werden (sie dürfen neu nicht eingebaut werden), dann gibt es keine mehr und es stellt sich dann noch die Frage nach Ersatzteilen für Reparaturen: woher kommen die Ersatzteile?

Ich fürchte auch das das Gesetz die Wohngemeinschaften nicht berücksichtigt - was passiert, wenn der 80-jährige Opa der einzige Wohnungsbesitzer dieses Alters ist, oder die einen Geld für Modernisierungen haben, die anderen aber nicht? Ich möchte nicht bei zukünftigen Versammlungen der Eigentümer dabei sein. Was hat der 80-jährige Opa dann von diesem mehr als windigen Versprechen? Doch gar nichts oder?

Frage ist auch die Sache mit dem Erbe: wenn die Erben kein Geld haben und das Objekt unrenoviert erben, dann müssten sie es zum Schleuderpreis verkaufen, um Strafen zu entgehen - ist demzufolge jemand der erbt, automatisch, sozusagen von der Rechtsprechung des Staates als erbunwürdig eingestuft, wenn er kein Geld für die staatlich vorgeschriebene Renovierung hat?

Sind alle diese Maßnahmen überhaupt gerechtfertigt? Ich denke da vor allem daran, dass der Ausbau der Straßen aber mit viel Geld bedacht wird - wer wird in Zukunft denn noch darauf fahren? Mit Benzin zu Mondpreisen und E-Autos mit teurem Strom? Eigentlich können solche drastischen Maßnahmen doch nur durch einen akuten Notstand gerechtfertigt sein? Gibt es diesen Notstand, dann müsste er benannt werden? Gehört habe ich da noch nichts. Einfach zu sagen: "es ist 5 vor 12 für die Welt" reicht da nicht, würde ich sagen.

Gegen ein Gesetz, das es noch nicht gibt, kannst du dich auch nicht wehren. Und klagen kannst du erst, wenn du tatsächlich beschwert bist.

Abwarten. Das ändert sich alles noch 10 mal bevor es überhaupt Gesetz wird.


geheim007b 
Fragesteller
 18.04.2023, 09:30

Klar.... nur muss man eben HEUTE entscheiden... oder es darf erst in ein paar Jahren wirksam werden. Und darum muss man heute schon schauen wie man gegen das Gesetz klagen kann sobald es dann kommt.

2024 als Stichtag ist gelinde gesagt lächerlich. Das ist wie mit den neuen Grundsteuern bei denen man jetzt etwas akzeptieren muss und wichtige Infos dazu erst 2026 bekommt (auch da laufen ja schon genug klagen). Diese Witzregierung nervt mich nur noch, ich bin kein Hellseher und ich hab keine Lust ständig deren Müll ausbaden zu müssen.

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Nu halt doch mal die Füße still. :-)

Der Kessel steht noch gewaltig unter Dampf und es weiß kein Mensch, was dabei herauskommt. Und ob sich bis 2024 wirklich etwas tut, ist mehr als zweifelhaft. Wer sich jetzt schon verrückt macht, ist auf dem besten Wege, einen Batzen geld rauszuschmeißen.


geheim007b 
Fragesteller
 18.04.2023, 17:43

Füße still halten geht nicht, weil gilt es 2024 muss ich heute handeln, bzw. eigentlich schon letztes Jahr. Darum will ich wissen in wie weit solche Dinge überhaupt machbar und nicht durch eine Klage beseitigbar sind. Würde es 2024 kommen und ich könnte es nicht Wegklagen würde das mich einen mittleren 5-stelligen Betrag kosten, aber auch wenn ich es jetzt durch den zaun breche und vorbereite würde es sehr teuer werden. Ich brauch einfach Fakten und keine Diskussionen. Dann sollen sie halt jetzt schon sagen ab 2026, aber eben nicht 2024.

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ntech  18.04.2023, 18:10
@geheim007b

Ich kann Dich nicht zwingen, die Ruhe zu bewahren.

Aber soviel ich weiß kann man nicht gegen Gesetze klagen, die es noch gar nicht gibt! Jeder Richter wird die Klage abweisen mit dem Hinweis: "Noch kein Gesetz da".

Übrigens: Wogegen möchtest Du denn eigentlich klagen? Gegen Gesetze die nicht da sind? Oder geht es Dir mehr um's Prinzip?

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geheim007b 
Fragesteller
 18.04.2023, 19:28
@ntech

WENN das mit der Modernisierung der Heizung bei Eigentümerwechsel beschlossen wird UND die Gültigkeit vor 2026 in Kraft tritt.... also so wie es aktuell im Raum steht, aber auch längst nicht sicher ist. Eine Vorlaufzeit von wenigen Monaten ist ein Unding, weil ich nicht heute Entscheidungen treffen kann über etwas, was erst in Monaten fest steht (oder auch nicht).

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geheim007b 
Fragesteller
 18.04.2023, 20:02
@ntech

Ich muss eine Immobilie diese Jahr übernehmen WENN das so kommt, dazu brauche ich aber Vorlaufzeit, eigentlich 2 Jahre, auf jeden Fall aber über 1 Jahr. Sonst wird es erheblich teurer. Übernehme ich das ganze dieses Jahr nicht und kommt es so dass mit einem Eigentümerwechsel die Heizung sofort getauscht werden muss fallen ca. 30.000€ kosten an.

Man kann nicht eben mal so die Regeln ändern kurz vor knapp. Daher würde ich WENN es so kommt entsprechend klagen so dass dieses Gesetz frühestens 2026 in Kraft treten kann. Ich weiß dass es entsprechend ähnliche Klagebegründungen rund um das Thema Grundsteuer gibt wegen des Chaos das gerade angerichtet wird damit, Frage ist wie da überhaupt die rechtlichen Möglichkeiten sind bzw. welche vorlaufzeit Gesetze haben müssen

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ntech  18.04.2023, 22:25
@geheim007b

Hmmm. Ich nehme an, Du hast einen Anwalt! Der ist dafür da!

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geheim007b 
Fragesteller
 19.04.2023, 07:26
@ntech

Dafür noch nicht. Schritt 1 -> Informationsbeschaffung, Schritt 2 -> passenden Fachanwalt finden. Wenn ich was mache, hat es Hand und Fuß und zumindest grundsätzlich will ich selbst Bescheid wissen. Im Moment interessiert mich erstmal ob eine Klage grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat. Sprich Vorgaben, Klagen, Urteile aus ähnlichen Fällen. GF ist da manchmal ein schöner Einstieg für die Informationssammlung.

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