Kindergeld trotz Minijob mit 19 Jahren?

3 Antworten

Der Minijob ist kein Hindernis für den Kindergeldanspruch der Eltern, falls eine der Voraussetzungen hier erfüllt ist:

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Was den Auslandsaufenthalt betrifft, siehe den Link hier von klicktipps.de: https://www.gutefrage.net/frage/muss-ich-mich-an-die-aok-wenden

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Geld, Arbeit, Ausbildung und Studium)

Wenn sie zur Zeit keine Schule mehr besucht oder z.B. bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Arbeit suchend ( 18 - 21 ) oder Ausbildung suchend gemeldet ist, ab 21 - 25 nur noch Ausbildung suchend, dann werden die Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld haben.

Es liegt dann aber an der nicht vorhandenen Voraussetzung und nicht an der Höhe des erzielten Einkommens, weil es schon seit dem 01.01.2012 fürs Kindergeld keine Einkommensgrenze mehr gibt.

Wegen dem Kindergeld ab nächstem Jahr sollte sie im Internet mal eingeben ,, Kindergeld bei Auslandsjahr ", da kann sie die Voraussetzungen nachlesen.

Der Minijob ist dem Kindergeld egal, weil es keine Einkommensgrenze mehr gibt.

Zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn gibt es eine Übergangszeit von 4 Monaten, in der man weiterhin Kindergeld bekommt. Dies ist jedoch bei einem Auslandsjahr nicht gegeben, weshalb es sowieso fraglich ist ob deine Bekannte überhaupt Kindergeld bekommen kann, da sie den Ausbildungsstart nach hinten verschoben hat.