Kfz-Zulassung ohne altes Kennzeichen?
Hallo,
habe einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft und zwar nicht an meinem Wohnort.
Nun steht auf der Website der Zulassungsstelle, das man bei einem Fahrzeug das vorher nicht am Wohnort zugelassen war, die alten Nummernschilder benötigt.
Jedoch besitze ich die nicht bzw. hat der Händler mir diese nicht mitgegeben.
Laut Zulassungsbescheinigung ist Fahrzeug außer Betrieb gesetzt worden.
4 Antworten
Wenn das Fahrzeug stillgelegt ist, dann gibt's auch keine gestempelten Nummernschilder mehr. Das sollte jeder Mitarbeiter in der Zulassungsstelle wissen.
Ich hoffe es. Verstehe nicht warum es so explizit unter erforderlichen Unterlagen aufgeführt wird.
Für die Wiederzulassung werden keine alten Kennzeichen benötigt. Nur für eine Ummeldung. Dabei ist das Fahrzeug noch zugelassen und die alten Kennzeichen müssen entwertet werden.
Das ist eine Wiederzulassung. Was ist daran so schwer zu verstehen ?
Ja, nachdem du es oben geschrieben hast, hab ich es verstanden. Wie gesagt, auf der Website der Zulassungsstelle gab es nur Anmelden mit fetter Überschrift Neuwagen/Erstzulassung und Ummelden bzw. abmelden.
Das hat mich irritiert!
Es steht sogar wortwörtlich und ausschließlich: "Wiederzulassung auf identische Fahrzeughalter". Das bin ich ja offenkundig noch nicht wenn ich nicht in den Papieren stehe.
Die braucht man definitiv nicht, sie könnten ja zwischenzeitlich vernichtet sein.
Das wäre gut. Auf einer anderen Seite habe ich gelesen man müsse bei nicht vorhanden sein den Händler dazu verpflichten oder sie als gestohlen melden wenn man sie nicht mehr besitzt.
Die Zulassungsstelle vor Ort schreibt:
"Für die Ummeldung eines Fahrzeugs mit Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk benötigen Sie in jedem Fall:
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – befindet sich dieser etwa bei einem Finanzierungsunternehmen, ist diese vorher im Original von dort anzufordern und zu uns zu senden.
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer als SEPA-Lastschriftmandat
- eine gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (EVB Nummer) von Ihrer Versicherung
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung
- bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der „EG-Ausweis“)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- eine Abmeldebestätigung mit gültigem HU-Eintrag oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt worden ist
- die bisherigen Kennzeichenschilder
Wurscht, was da steht. Das würde ja bedeuten, man kann ein Fahrzeug nur noch verschrotten, wenn die Kennzeichen fehlen.
Das macht Sinn. Warum führen die das dann so explizit auf?
Was steht denn da ganz groß geschrieben ? "Ummeldung" nicht Wiederzulassung. Bei Ummeldung ist das Fahrzeug noch zugelassen. Somit müssen die alten Kennzeichen mit zum entwerten. Deins ist aber abgemeldet wie du geschrieben hast.
OK, also melde ich es nicht um, sondern es wird wieder zugelassen. Das war auf der Seite nicht ersichtlich. Dort gab es nur Zulassung für Neuwagen und Ummeldungen entweder für Fahrzeuge mit ortsansässigem Kennzeichen oder welche mit fremdem.
Also hab es gefunden unter dem Menüpunkt Neuzulassung. Da steht nun Fahrzeugschein entwertet UND Abmeldebescheinigung. Habe nur ersteres.
Ist halt lästig, weil man nur mit Termin dort hin kann und telefonisch niemanden erreicht.
Die entwertete Zulassungsbescheinigung ist gleichzeitig auch die Abmeldebescheinung.
Sagt mein Händler auch. Macht für mich auch Sinn. In der Liste wird beides separat aufgeführt. In einer anderen Liste beim Ummelden steht es nicht separat, sondern entweder oder. Das macht für mich seitens der Z.stelle keinen Sinn!
es kann sein, dass bei der Betriebsaussetzung die Schilder entstempelt und entsorg wurden.
Um welchen Fall handelt es sich bei einem lt. Zulassungsbescheinigung I außer Betrieb gesetzten Fahrzeug?
Ist das dann eine Ummeldung oder eine Wiederzulassung?
Zur Überführung hatte ich ein Kurzzeitkennzeichen.