Ex verlang Kaution die er bezhalt hat steht aber nicht im Mietvertrag?
Hi Leute, also das is ne längere Geschichte.. Mein Ex belästigt mich seit Tagen mit Anrufen, Beleidigungen und Todeswünschen (also das ich sterben soll) und heute (26.1) habe ich ihm ausdrücklich gesagt dass er mich in Ruhe lassen soll, da ich sonst zur Polizei gehe und Anzeige wegen Verdacht auf Nachstellung, stellen werde ( was ich sowieso machen werde). Darauf hin schrieb er mir und drohte: ich werde dich wegen Diebstahls Anzeigen weil du von mir (Dinge die er mir Geschenkt hat worüber ich leider keinen genauen Nachweis habe), noch den PC, Bildschirm usw hast. Er fügte auch eine Switch hinzu, welche ich bezahlt hatte, da er aber auf seinen Namen zu dem Zeitpunkt eine Media Markt Card beantragt hat, haben Media Markt die Rechnung auf seine Karte gesetzt. Ausserdem Drohte er mir, die von ihm vollständige gezahlte Kaution einzufordern. Wir haben zwar zusammen in der Wohnung gelebt aber er stand nicht im Mietvertrag, die Wohnungsgesellschaft wusste aber dass er bei mir lebte. Mit der Kaution war es so: ich habe mir von meinem Ex Chef zwei Darlehen geholt: 1. Für die Kaution in Höhe von 1200€ und 2. Für die erste Miete 599€. Die Kaution hatte mein Ex Chef direkt an die Wohnungsgesellschaft überwiesen sowie die erste Miete. Mein Ex Freund hat ihm dann ein paar Wochen später die Kaution zurück gezahlt. Jetzt möchte ich wissen: Kann er von mir die Kaution zurück verlangen?wir sind nicht verheiratet.(Gottseidank 🤢)
2 Antworten
erstmal würde ich mir keine Sorge machen wegen der Sachen die du hast, es kann nicht beweisen das er noch Eigentümern ist. Du hingegen wirst als Eigentümer vermutet 1006 bgb.
die Kaution hingegen könnte man durchaus zurückfordern.(wahrscheinlich strittig) aber wenn über die zweckverfehlungskondition.
Die Kaution gilt nur zwischen Mieter und Vermieter. Mit deinem Ex ist es ein Darlehen und das kann er sofort zurück verlangen, sofern ihr nichts schriftlich gemacht habt.
Ich verstehe aber nicht wieso er das Recht dazu haben sollte, denn wir haben nie schriftlich oder so vereinbart dass ich ihm die Kaution zurück gebe, also im Grunde genommen hat er das Geld doch geschenkt. Sonst könnte er doch auch einfach hin gehen und jede Rechnung zb wenn wir essen waren, die er bezahlt hat, zurückverlangen. Das leuchtet mir halt null ein. Es ist kein Darlehen, weil es nie als eines vereinbart war. So in meinen Augen.
zumal ich HartzV bekomme und Schweine Arm bin und sowieso schon Schulden ohne Ende habe. Er würde mich damit in Finanzielle Not stürzen.
Es ist kein Darlehen, weil es nie als eines vereinbart war.
Umgekehrt waere es eher richtig. Es war keine Schenkung, wenn eine solche nicht ausdruecklich erklaert oder nach allgemeiner Verkehrsanschaung anzunehmen ist. Bei einer Einladung zum Essen waere letzteres i.d.R. wohl der Fall, bei einer Darlehensabloesung hingegen eher nicht.
Nein, das ist es eigentlich nicht. Er hat DEIN Darlehen abgeloest und DU bekommst die Kaution nach der Beendigung deines Mietverhaeltnisses auch wieder vom Vermieter zurueck (vollstaendig oder in Form einer Verrechnung mit moeglichen Verbindlichkeiten DEINERSEITS gegen ueber DEINEM Vermieter). Also zahl ihm das gefaelligst auch zurueck. Oder willst du dich an der Darlehensabloesung durch deinen Ex bereichern? Also spaeter dann die Kaution kassieren, obwohl du sie im Grunde gar nicht selbst gezahlt hast?
Das habe ich nie gesagt! Ic habe es ihm eben auch von selbst angeboten da ich hier ausziehen will, dass ich ihm dann die kaution zurück zahle. Was heisst hier bitte gefälligst?
Das problem ist ausserdem nicht dass ich ihm am liebsten das geld mit meiner faust tief in den rachen schieben will, sondern, ich es nicht kann, weil ich kein geld habe :)
Ic habe es ihm eben auch von selbst angeboten da ich hier ausziehen will, dass ich ihm dann die kaution zurück zahle.
Dann stimmt aber etwas in deiner Argumentationskette nicht. Einerseits gehst du von einer Schenkung aus und folgerst daraus ein Einbehealtungsrecht des vermeintlich geschenkt erhaltenen Geldbetrages, andereseits bietest du aber doch die Rueckzahlung an. Ja was denn jetzt?
Oder geht es gar nicht um die Rueckzahlung selbst sondern lediglich um den Zeitpunkt der Rueckzahlung?
Allerdings wird deinem Ex kaum zuzumuten sein, bis zur vollstaendigen Rueckzahlung der Kaution an dich abzuwarten, also vermutlich bis Ende 2021. Da offensichtlich keine Fristen fuer die Rueckzahlung vereinbart wurden, kann er das Darlehen mit einer Frist von 3 Monaten kuendigen.
Ja es geht um den Zeitpunkt und ist 2021 nich ein bisschen weit her geholft wenn ich in drei monaten hier raus bin? Dann muss er es halt einklagen dann kann ich das auch nicht ändern.
Wenn du in 3 Monaten raus bist, hat der Vermieter fuer die Kautionsabrechnung erst einmal bis zu 6 Monate Zeit. Das waere dann spaetestens Ende Oktober. Aber auch dann kann er noch einen angemessenen Betrag fuer zu erwartende Nachforderungen aus den Betriebskostenabrechnungen einbehalten.
Fuer diese hat er wiederum 12 Monate ab Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres Zeit. Wenn das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr entspricht (ist meist der Fall aber nicht immer), waere dann die Betriebskostenabrechnung fuer das Jahr 2019 spaetestens am 31.12. 2020 faellig und die fuer das Jahr 2020 spaetestens am 31.12. 2021.
Wenn du aber nicht zahlen kannst, macht es fuer deinen Ex vorerst auch keinen Sinn, das Geld einzuklagen. Die Verfahrenskosten muesste er erst einmal selbst vorstrecken und koennte sie dann spaeter zusammen mit der Hauptforderung von dir zurueck fordern. Aber was hilft ihm das, wenn du nicht zahlen kannst?
In dem Fall waere ein gerichtliches Mahnverfahren, wenn ueberhaupt, nur sinnvoll, um der Verjaehrung zuvor zu kommen und sich einen 30 Jahre gueltigen Titel zu besorgen. Dafuer haette er aber sowieso noch Zeit bis Ende 2023 (erst dann wuerde eine im Jahr 2020 entstandenen Forderung fruehestens verjaehren).
Da du aber zahlungswillig bist und vorraussichtlich bis dahin auch zahlungsfaehig sein wirst, wuerde die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens im Moment nichts ausser vermeidbaren Zusatzkosten bringen.
Ich weiss nich ob ich bis dahin zahlungsfähig bin um ehrlich zu sein. Ich kann ja nichmal was sparen. Wär aofort weg bei den ganzen gläubigern. Hilft es mir evtl Privatinsoövenz oder so anzumelden? Du scheinst dich gut aus zu kennen :/
Nein, mit Privatinsolvenzen kenne ich mich ueberhaupt nicht aus ... nicht die Bohne!
Dass dein Ex dein Darlehen bei deinem Arbeitgeber zurueck gezahlt hat, bedeutet aber doch noch lange nicht, dass er dir das Geld geschenkt hat. Vielmehr duerfte hier erst einmal davon auszugehen sein, dass er dir das Geld geliehen hat.
Oder hat er ausdruecklich erklaert, dass er es dir geschenkt hat? Selbst wenn es so waere und er dies nun bestreiten wuerde, muesstest du beweisen, dass es sich tatsaechlich um eine Schenkung und eben nicht um ein Darlehen gehandelt hat.
Coolio!:)
wegen der kaution vermute ich aber dass es so ist: da ich noch mieterin dieser wohnung bin kann er die noch nich von mir verlangen oder?