Kaution oder Genossenschaftsanteile?

2 Antworten

Endet der Mietvertrag und Sie treten aus der Genossenschaft aus, bekommen Sie die Anteile ausgezahlt. Mit Genossenschaftsanteilen sind Mieter gleichzeitig Teilhaber ihrer Wohnung. Genossenschaftsanteile sind also nicht mit einer Mietkaution gleichzustellen.

quelle: https://umziehen.de/suche-planung/kaution-versus-genossenschaftsanteile-was-ist-der-unterschied-5939#:~:text=Endet%20der%20Mietvertrag%20und%20Sie,bekommen%20Sie%20die%20Anteile%20ausgezahlt.&text=Mit%20Genossenschaftsanteilen%20sind%20Mieter%20gleichzeitig,nicht%20mit%20einer%20Mietkaution%20gleichzustellen.

Woher ich das weiß:Recherche

Tha8lia 
Fragesteller
 31.01.2021, 20:09

Also sind sie besser?

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Das sind doch zweierlei Paar Schuhe. In einer Wohnungsbaugenossenschaft zahlst Beides. Da gibt es keine Abwägung.