Kann mir das Jobcenter mein Mietgeld kürzen?
Also mein arbeitslosen Geld ist vor 6 Monaten abgelaufen und ich beziehe seit den letzen 6 Monaten Bürgergeld , das Ding ist ich wohne in einer wohnung die 1400 Euro im Monat kostet und seit 6 Monaten sagen sie ich muss eine günstigere suchen , ich suche nachweislich intensiv nach einer aber kriege nur absagen , jetzt drohen sie mir nur noch 600 Euro zu übernehmen ? Wie soll ich den Rest zahlen ? Der Vermieter wird mich rausschmeissen isr das überhaupt legal
Hast du die Nachweise vorgelegt? Es ist doch allgemein bekannt, daß günstiger Wohnraum knapp ist.
Ja hab ich, sie haben alle 2 Monate nachgefragt und ich hab be alle absagen ihnen zugeschickt
2 Antworten
Die Jobcenter müssen in deinem Fall die unangemessenen KDU - Kosten der Unterkunft zunächst einmal für 1 Jahr anerkennen und bei Bedarf auch voll übernehmen.
Nach diesem Jahr können sie dann papierschriftlich eine Aufforderung zur Kostensenkung schicken und darin steht dann wie lange die unangemessenen KDU - noch anerkannt werden und was sie danach noch an angemessenen Kosten anerkannt und bei Bedarf übernommen werden.
Im Regelfall dann bis zu weiteren 6 Monaten.
Wenn man dem Jobcenter aber seine ernsthafte Suche nach angemessenen Wohnraum nachweisen kann, müssten die unangemessenen KDU - auch weiterhin anerkannt und bei Bedarf übernommen werden.
Also deine ernsthafte Suche nach angemessenen Wohnraum dokumentieren und im Ernstfall einen Anwalt einschalten, dafür kannst Du dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen.
Lesen, verstehen und merken, gibt ja genügend Informationen im Netz, die auch von den betreffenden Ämtern selber stammen und somit auch korrekt sein sollten.
Nur ein kleiner Tipp !
Wenn man etwas sicher wissen möchte, dann sollte man als Suchanfrage z.B.eingeben, fachliche Weisungen Paragrafe 11 - 11 b SGB - ll, dann kann man aus sicherer Quelle alles um Einkommen und Anrechnung nachlesen.
Das kann man dann z.B.auch mit den KDU - Kosten der Unterkunft machen, dann halt eingeben, fachliche Weisungen KDU - Kosten der Unterkunft.
1.400 € Miete sind für eine Einzelperson sozialrechtlich definitiv zu viel.
Das Jobcenter hat Recht mit seiner Konstensenkungsaufforderung, muß aber grundsätzlich zahlen, bis Du eine andere Unterkunft hast.
Also solange ich nachweisen kann das ich intensiv suche und nur absagen erhalte müssen sie weiterzahlen ?
Deine Antworten sind bezüglich Jobcenter immer echt hilfreich. Woher hast Du das Wissen, wenn ich fragen darf?