Kann mir das Jobcenter mein Mietgeld kürzen?

Hummingbird666  15.05.2024, 05:39

Hast du die Nachweise vorgelegt? Es ist doch allgemein bekannt, daß günstiger Wohnraum knapp ist.

TheBrawl420 
Fragesteller
 15.05.2024, 06:06

Ja hab ich, sie haben alle 2 Monate nachgefragt und ich hab be alle absagen ihnen zugeschickt

2 Antworten

Die Jobcenter müssen in deinem Fall die unangemessenen KDU - Kosten der Unterkunft zunächst einmal für 1 Jahr anerkennen und bei Bedarf auch voll übernehmen.

Nach diesem Jahr können sie dann papierschriftlich eine Aufforderung zur Kostensenkung schicken und darin steht dann wie lange die unangemessenen KDU - noch anerkannt werden und was sie danach noch an angemessenen Kosten anerkannt und bei Bedarf übernommen werden.

Im Regelfall dann bis zu weiteren 6 Monaten.

Wenn man dem Jobcenter aber seine ernsthafte Suche nach angemessenen Wohnraum nachweisen kann, müssten die unangemessenen KDU - auch weiterhin anerkannt und bei Bedarf übernommen werden.

Also deine ernsthafte Suche nach angemessenen Wohnraum dokumentieren und im Ernstfall einen Anwalt einschalten, dafür kannst Du dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen.


Darkrider280  15.05.2024, 08:24

Deine Antworten sind bezüglich Jobcenter immer echt hilfreich. Woher hast Du das Wissen, wenn ich fragen darf?

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isomatte  15.05.2024, 08:32
@Darkrider280

Lesen, verstehen und merken, gibt ja genügend Informationen im Netz, die auch von den betreffenden Ämtern selber stammen und somit auch korrekt sein sollten.

Nur ein kleiner Tipp !

Wenn man etwas sicher wissen möchte, dann sollte man als Suchanfrage z.B.eingeben, fachliche Weisungen Paragrafe 11 - 11 b SGB - ll, dann kann man aus sicherer Quelle alles um Einkommen und Anrechnung nachlesen.

Das kann man dann z.B.auch mit den KDU - Kosten der Unterkunft machen, dann halt eingeben, fachliche Weisungen KDU - Kosten der Unterkunft.

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1.400 € Miete sind für eine Einzelperson sozialrechtlich definitiv zu viel.

Das Jobcenter hat Recht mit seiner Konstensenkungsaufforderung, muß aber grundsätzlich zahlen, bis Du eine andere Unterkunft hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

TheBrawl420 
Fragesteller
 15.05.2024, 05:42

Also solange ich nachweisen kann das ich intensiv suche und nur absagen erhalte müssen sie weiterzahlen ?

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