Kann man trotzdem eine Urheberrechtsverletzung haben?

3 Antworten

Eine manuelle Prüfung durch den Urheber ist so ausgeschlossen, aber die automatische Filterung von YouTube funktioniert – sofern der Urheber seine

ein Lied ist ein Song

dort eingestellt hat – trotzdem und könnte deinem Kanal eine Verwarnung verpassen.

YouTube unterscheidet da nicht wirklich, auch wenn das rein rechtlich betrachtet vollkommen legitim wäre. Da in den meisten Fällen solche geklauten Videos schlimmstenfalls gesperrt werden (du sie also selbst noch sehen, aber praktisch nicht veröffentlichen kannst), dürften sich die Auswirkungen in Grenzen halten.

Gedacht ist diese Art des privaten Uploads nicht wirklich, auch wenn es technisch gesehen ziemlich gut funktioniert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich nutze YouTube seit 2008 fast täglich

Hallo Timo1299!

Prinzipiell schon, da es nicht "nur" darum geht, "vermeintlich" Lieder anderen zugänglich zu machen, sondern auch darum, dass man etwas ungefragt ohne Berechtigung/Erlaubnis irgendwo hochlädt.

Klar, Privat ist eben Privat, dennoch kann man private Links auch "verteilen".

Ich hatte z.B. sehr viele Mixes "privat" hochgeladen, dennoch Strikes und Abmahnungen bekommen. YouTube bzw. der ALGO prüft schon beim "Upload". Manchmal hat man Glück, ab und zu eben nicht.

Es kann auch sein, dass sich etwas bei YouTube geändert hat.

Meine Erfahrung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst einen Urheberrechtsanspruch bei YouTube bekommen, ja.

Jedoch wäre dies ja kein Problem, oder?