Kann man sich vor Semesterbeginn wieder von der Uni abmelden bzw zählt dann dieses Halbjahr als dennoch als Wartesemester ?

2 Antworten

Die Rücknahme der Immatrikulation ist eigentlich immer möglich, solange das Semester nicht angefangen hat. Ob du das aber im Rahmen der Rückmeldefrist machst oder ob es dafür eine eigenständige Frist gibt, solltest du nochmal konkret an deiner Uni in Erfahrung bringen. Wahrscheinlich ist das bis zu einem gewissen Stichtag (etwa dem Semesterbeginn) unkompliziert möglich.

Und wie du schon schreibst, gilt eine zurückgenomme Immatrikulation dann als nicht vorgenommen, so dass du offiziell nie an einer Hochschule eingeschrieben warst und dir das Semester als Wartesemester gutgeschrieben wird.

Eine kleine Frage aber: Wenn du schon einen Studienplatz hast, warum dann noch Wartesemester sammeln?

Beste Grüße!


lecker81293782 
Fragesteller
 11.07.2017, 15:45

Der Studiuengang steht nicht ganz an erster Stelle meiner Favoriten und das Auslandsjahr scheint mir nochmal als gute Alternative, um neue Erfahrungen und Sprachkenntnisse + der Wartesemester zu sammeln :)

Besten Dank!

0
Ansegisel  11.07.2017, 16:16
@lecker81293782

Achso, alles klar.

Noch ein kleiner Hinweis, wo wir gerade beim Thema sind: Schau mal, wie viele Wartesemester du in den letzten Semestern für einen Studienplatz gebraucht hättest.

Denn die Quoten von Abiturdurchschnittsnote und Wartesemestern sind unabhängig voneinander. Das heißt, du brauchst die volle Anzahl an Wartesemestern, um über diese an einen Studienplatz zu kommen.

Auch werden sie nicht irgendwie mit deiner Durchschnittsnote verrechnet oder ähnliches.

Maximal, wenn es bei der Quote der Durchschnittsnote zu einem Gleichstand zwischen mehreren Bewerbern kommt, kann die Anzahl der Wartesemester noch den Ausschlag geben.

Das aber nur am Rande, falls du es auf einen Studienplatz abgesehen hast, für den üblicherweise sehr viele Wartesemester benötigt werden. Da bringen nur ein paar dann nämlich auch nichts.

Beste Grüße!

0

Wenn Du dich nicht immatrikulierst bzw. bis zum Studienbeginn am 1.10. wieder exmatrikulierst dann bist Du - bezogen auf das Wintersemester 2017/2018 - nie Student gewesen und das Halbjahr kann dann auch später als Wartezeit angerechnet werden.