Kann man einen (großem) Lichtschacht/Lichthof nachträglich in Wohnfläche integrieren?

4 Antworten

In Deiner Wohnung kannst Du Wände verändern, sofern die Statik nicht beeinträchtigt wird. Die Außenmauer zum Lichthof ist wahrscheinlich Gemeinschaftseigentum der WEG? Sollte sich in der Teilungserklärung finden. Da braucht man dann von der WEG eine Zustimmung.

Man kann nicht einfach nach Gutdünken das Haus umbauen. Wenn nun jemand im 1. OG beschließt, sich sein Bad durch den Lichthof zu vergrößern, dann wäre es bei Dir dunkel.

Besser ist immer ein eigenes freistehendes Haus, WEG da kann man nur abraten. Da gibt es Dramen ohne Ende. 

Das kann gehen, bedarf aber einer Baugenehmigung.

Tolle Lichtschachtauskleidungen, die den Lichtschacht schöner machen und ei e bessere Atmosphäre im Untergeschoss schaffen gibt es bei Liskara und bei Lichtschacht-Design.

Gut du brauchst einen Architekten .


Kometenstaub  13.04.2015, 09:35

Und eine Baugnehmigung, einen Statiker .....Aber darum kümmert sich auch der Architekt. Wird nicht ganz billig werden.

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