Kann man ein kleingewerbe wieder anmelden?

4 Antworten

Nein kannst du nicht. Du hattes bestimmt auch kein Kleingewerbe.

Denn es gibt KEIN Kleingewerbe, das kennt das Gewerberecht nicht.

Jedoch kannst du das Gewerbe wieder anmelden und in dem Fragebogen des Finazamtes ankreuzen, dass du die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG nutzen möchte. Und das betrifft auch nur die Umsdatzssteuer.

Wenn du das Gewerbe als Einzelunternehmen betrieben hast, dann bist du mit dem Gewerbe identisch. Deshalb kannst du das Gewerbe so oft du willst, an- und abmelden. Das Gewerbe hat ja keine eigene  Identität.

Wenn du ein Gewerbe abgemeldet hast und du erneut gewerblich tätig werden willst, musst du das Gewerbe neu anmelden.

Du kannst dein "altes" Gewerbe neu anmelden. Also mit demselben Grund/Bschreibung. Aber neu anmelden mußt du es, einfach wieder aufnehmen geht nicht.