Kann man dieses Messer legal mit sich führen?
Hey, ich möchte mir ein Messer zulegen, für Selbstverteidigung. Ich hatte dieses im Auge. die klinge ist 7,5 cm lang und es ist ein Zweihandmesser der Link zu dem Messer ist dieser:
https://www.trockenbauspezialist.de/Wolfcraft-Freizeitmesser-mit-klappbarer-gezahnter-Klinge?curr=EUR
Würde mich sehr freuen, falls mir jemand helfen könnte
Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen
Wobei helfen? Bei Deiner Selbstverteidigung?
Jap
6 Antworten
Da auf der Website steht das es nur mit zwei Händen geöffnet werden kann müsste es in Deutschland legal sein. Trotzdem sieht die Polizei höchstwahrscheinlich sowas nicht gerne.
Aber Messer sind zur Selbstverteidigung absolut ungeeignet.
...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Ausserdem gelten teils abweichende Regelungen durch Hausrecht, Waffenverbotszonen und bei Versammlungen.
Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.
Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und
du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet.
Dann macht dich hinterher ein Richter fertig.
Es kann auch so ausgehen:
Eindeutig durch die nagelkerbe dass es zweihändig aufgeklappt wird, aber wozu brauchst du es?
Sollte ja. Überschreitet nicht die Mindestenslänge und ist kein Springmesser. Solltest wahrscheinlich 18 sein
Was soll denn eine 'Mindestenslänge' sein? Das Waffengesetz gibt lediglich Höchstgrenzen für die Länge von Klingen vor, allerdings gibt es keine Höchstlänge für die Klingen von Klappmessern.
Im Übrigen solltest du mal einen Blick in § 42a Waffengesetz werfen, dort steht nämlich, welche Messer man nicht führen darf.
Die "Mindestenslänge" bezieht sich auf die "Mindestenshandbreite". Das steht so im Waffenschutzgesetz ;-)
Ah ja. Hätte ich auch selbst drauf kommen können.
Habe mich verdacht, ich meinte die Höchstlänge. Habe nur das geschrieben von dem ich mal gehört habe
Hier sollte man eigentlich nur antworten, wenn man etwas wirklich weiß. Nicht irgendwelche Gerüchte.
Habe mich verdacht, ich meinte die Höchstlänge.
Die gibt es bei Klappmessern nicht.
Es gibt eine Höchstlänge bei Springmessern (8,5 cm) und bei feststehenden Messern (12 cm).
Wenn die Klinge eines Springmessers länger als 8,5 cm ist, ist das Messer eine verbotene Waffe.
Wenn die Klinge eines feststehenden Messers länger als 12 cm ist, darf man es grundsätzlich nicht mehr führen.
Naja, selbstverteidigung halt, wurde selbst schon einmal angegriffen.