Kann man die Schule verklagen, um in seinem gewünschten Leistungskurs zu wechseln?
Ich bin momentan in der E-phase und habe Physik als 2 Leistungskurs, weil das Englischleistungskurs keinen freien Platz mehr hat. Physik ist definitiv nicht meine Stärke und ich wurde auch in diesem Leistungskurs einfach zugeteilt. Mein gewünschter Leistungskurs ist Englisch, da es auch mein bestes Fach ist. Ich habe jetzt gehört, dass man einen Anwalt suchen kann und die Schule verklagen, damit sie dich in deinem gewünschten Leistungskurs einteilen müssen. Das hört sich aber sehr komisch an und ich bin mir nicht sicher, ob es stimmt… ich weiß nur, dass Physik meine schwäche ist und meinem Abitur wirklich nicht gut tun würde.
(Es hat sich geklärt!! Ich habe Profile einfach gewechselt)
4 Antworten
Wenn Du gehört hast, dass man sich dagegen wehren kann, aber nicht sicher bist auf welche Weise, würde ich mich an Deiner Stelle rechtlich beraten lassen. Nicht von irgendwem, sondern von jemandem, bei dem das Schulrecht zum Arbeitsbereich gehört. Und wenn man nicht weiß, wie man vorgehen soll, helfen solche Seiten:
https://www.advocado.de/rechtsberatung.html
Einige Fachbegriffe sind beispielsweise #Rechtsberatung # Zivilrecht #Schulrecht #Widerspruch
Es gibt selbstverständlich noch andere Rechtsberatungsstellen. Die oben genannte ist nur beispielhaft.
Gruß Matti
Da du anscheinend nichtmal den Unterschied zwischen 'anklagen' und 'verklagen' kennst würde ich das lassen.
Schau in die Schulordnung inwiefern das möglich ist... offen gestanden kommt mir die Aktion denkbar seltsam vor und da ich schon lange aufgehört habe Schülern auf dieser Seite jeden Mist zu glauben gehe ich davon aus, dass da irgendetwas abgelaufen ist, was du uns nicht erzählen willst.
In der Regel wählt man seine Leistungskurse und wenn einer nicht zustande kommt, dann wählt man eben was anderes. Dauerhaft eingeteilt wird nicht.
Also um z. B. auf ein berufl. Gymnasium zu wechseln wo das kein Problem ist (wo du aber einen Zwangs-LK passend zur Richtung des berufl. Gymnasiums bekommst), ist es zu spät? Oder anderweitig wechseln, z. B. auf ein anderes bzw. richtiges Gymnasium, wenn du in einer Gesamtschule bist?
notting
Nein, das kann man nicht, da die Schule keine Straftat begangen hat. Vielleicht kannst du sie verklagen...
Das ist mir auch bewusst. Ich habe mich verschrieben.
Was hat dieses Thema damit zu tun, ob ich den Unterschied zwischen „verklagen“ und „anklagen“ nicht kenne? Ich habe mich halt verschrieben, so einfach ist es. Außerdem gibt es nicht etwas „was ich nicht erzählen möchte“ ich würde zugeteilt, lügen wäre sinnlos. Ich komme von einer anderen Schule und ich hatte die Möglichkeit 2 Leistungskurse zu wählen (falls einer keinen freien Platz mehr hat). Da beide von diesen Leistungskurs keine freien Platz haben wurde ich zugeteilt, da gibt es auch nichts zu lügen.