Kann ich neben dem fsj und Wohngeld eine nebentätigkeit haben?

1 Antwort

Für das Wohngeld musst Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Dein Einkommen wird entsprechend bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde berücksichtigt, so wie das auch mit deinem Kindergeld passieren würde, auch wenn das im Normalfall kein anrechenbares Einkommen wäre.

Bekommt das Kind das Kindergeld aber selber gezahlt und wohnt alleine, dann zählt das Kindergeld als Unterhalt der Eltern und der wird als Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt.