FSJ Abbruch und Kindergeldanspruch?

3 Antworten

Selbst wenn Du den Anspruch erst einmal verlieren würdest bzw.deine Eltern für dich, kann das Kindergeld wieder neu beantragt werden, solange Du noch unter 25 bist.

Ich würde mich an deiner Stelle bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, dann besteht Anspruch bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres, da spielen diese 4 Monate Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten keine Rolle.

Ich würde das lassen.

Denk mal an deinen Lebenslauf später.

Wenn da steht FSJ - abgebrochen, macht das echt keinen guten Eindruck


nwjqjqjqbq  14.03.2023, 23:32

In so vielen Berufen fehlt es am Personal, mittlerweile schaut da fast keiner mehr drauf und selbst wenn juckt es die meisten überhaupt nicht

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DerHans  27.05.2023, 19:57
@nwjqjqjqbq

Auch bei Personalmangel stellt man niemanden ein, der schon mehrfach einen Abbruch hinter sich hat.

Das muss man sich selbst nicht antun.

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yoyoy16 
Fragesteller
 14.03.2023, 23:42

Das FSJ wird schon ab 6 Monaten als vollwertiges FSJ anerkannt, ich denke wenn ich mein Studium habe werden sich die wenigsten für ein abgebochenes fsj interessieren

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Hey, du bekommst 4 Monate lang Übergangsweise das Kindergeld, wenn du spätestens dann wieder einer Tätigkeit nachgehst, die einer Lehre gleichkommt. Sei es Studium, Ausbildung o.Ä.

Hast du nichts oder die Übergangszeit wird überzogen, bekommst du für die Zeit kein Kindergeld. Beginnst du dann wieder mit einer o.G. Lehre, kannst du das Kindergeld wieder beantragen, ab dem Monat, wo du die Lehre neubegonnen hast.


yoyoy16 
Fragesteller
 14.03.2023, 23:44

Ist es nicht so dass wenn man einmal den Anspruch verloren hat gar kein Kindergeld mehr bekommt?

Weil so wäre es ja kein Problem, wenn ich es wieder beantragen kann wenn ich studiere.

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Xubia  14.03.2023, 23:49
@yoyoy16

Nein, man kann Kindergeld immer wieder beantragen, solange man Anspruch darauf hat. Den Anspruch verlierst du, wenn du deine Lehre beendest oder das Alter von 25 erreichst.

Man kann übrigens auch Kindergeld rückwirkend beantragen, solltest du in die Situation kommen.

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