Kann ich meinen Mietvertrag fristlos kündigen?
Hallo zusammen,
Ich stecke gerade in einer ziemlich blöden Lage und bräuchte daher mal Hilfe von jemandem, der such vllt ein wenig in dem Thema auskennt.
Im Dezember 2023 bin ich über eine Wohnungsgesellschaft in eine Zweier WG gezogen zum Studieren. Da ich einen Fahrtweg vom 5h habe, konnte ich mir die Wohnung nicht vorher ansehen. Jetzt habe ich große Probleme mit meiner Mitbewohnerin. Sie ist sehr sehr unordentlich, die Wohnung grenzt an eine Messi Bude, die Küche steht voll mit leeren Gläsern (die schon innen schon schimmeln) und anderem Müll. Ihre benutzten Töpfe stehen immer auf dem Herd und ihr dreckiges Geschirr stapelt sich in der Spüle. Ich kann die Küche eigentlich gar nicht nutzen. Auch das Badezimmer ist einfach eklig. Es waren auch Beschädigungen durch die entstandenen (Haustür aufgebrochen mit Tortenheber, Loch in der Küchentür, etc) und ich merke gesundheitliche Probleme (Asthma) wenn ich msl 1 oder 2 Tage komplett in der Wohnung verbringe.
Ich hab mehrfach mit ihr gesprochen (ohne Erfolg) und mich im März 2024 schließlich an die Vermietung gewendet.
Nach mehrfachem Nachfragen meinerseits hat die Vermietung sich Mitte April per Mail bei mir gemeldet mit der Info, dass sie die Wohnung angekündigt besichtigen werden und dass sich die Vermieterin bzgl. einer internen Umsetzung bei mir melden werde, da gerade viele Wohnungen frei werden würden.
Es meldete such niemand bei mir, ich habe erneut dort angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass die Wohnung bei der Besichtigung in gutem Zustand gewesen sei und dass ich daher nicht intern in eine neue Wohnung umziehen kann. Mein Vertrag ist regulär Ende November 2024 kündbar mit Kündigungsfrist von 3 Monaten, also würde ich frühstens März 2025 aus der Wohnung raus kommen.
Die Situation mit meiner Mitbewohnerin hst sich jedoch nicht gebessert. Die Vermietung meinte zu mir am Telefon deshalb nur, dass ich halt mal mit ihr reden müsse.
Daher nun meine Frage: Falls sich die Situation nun wieder nicht bessern sollte, kann ich den Vertrag dann vorzeitig kündigen, da ich die vertraglich festgelegten Räume nicht richtig nutzen kann? Oder kann ich zumindest die Miete mindern? Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Bin um jeden Rat dankbar, dar ich gerade sehr verzweifelt bin, vielen Dank. LG
2 Antworten
Du müsstest eigentlich Ende November raus kommen.
Du wirst leider schwer vorher raus kommen wenn der Vermieter das nicht will.
Insofern würde ich es erstmal freundlich versuchen. Nachfragen ob die sicher in der richtigen Wohnung waren wenn du nicht mit bekommen hast dass die da waren. Ggf. Bilder der Situation mit Schicken.
Ein paar Möglichkeiten der nicht so sozial akzeptierten Lösung wären:
Der ganz fiese Weg: du stellst jegliche Mietzahlungen ein und teilst der Vermietung mit dass du auch nicht kooperativ werden wirst dich aber bei einer Kündigung von Vermieter Seite nicht wehren würdest und dann sogar die offenen Mietschulden nachzahlen. Ansonsten lädst du sie ein sich vor Gericht mit dir und deiner Mitbewohnerin auseinander zu setzen um an ihr Geld zu kommen. Du Pokerst dann darauf dass es für die Vermietung einfacher ist darauf ein zu gehen und sich einen neuen Mieter zu suchen als die Miete vor Gericht ein zu streiten.
Du mobbst schlecht und ergreifend deine Mitbewohnerin bis sie ein funktionierendes Mitglied der Gesellschaft wird oder auszieht. (Alles an dreckigen Dingen in ihr Zimmer stellen. Wenn in dem Chaos auf einmal Dinge von ihr die eckelig dreckig waren unerklärlich weg sind liegt das natürlich nicht daran dass du einfach großzügig in den Müll wirfst. Das müsste sie dir schon nachweisen. Freunde die regelmäßig zu Besuch kommen sind natürlich völlig frei ihre Meinung zur Ordnung der Mitbewohnerin zu äußern. So lange sie nicht ins beleidigen gehen sondern einfach ihre Meinung kund tun sind das völlig legitime soziale Konsequenzen. Wenn sie das Leben in der Wohnung selbst nicht mehr erträgt bist du sie evtl. Schnell los oder sie reißt sich zusammen.)
Wenn Dein Vertrag bis Ende November mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündbar ist, bedeutet das, dass Du auch Ende November ausziehen kannst, musst nur 3 Monate vorher kündigen, also Anfang August kündigen.
Aber mir scheint fast, die haben die falsche Wohnung besichtigt....beschwere Dich einfach noch mal.