Kann ich meine Verantwortung als Miterbe ablehnen?
Hallo,ich suche nach einer dritten Meinung. Ich bin ein Miterbe an einem Unternehmen und habe die Verantwortung für den juristischen Teil des Unternehmens übernommen. Kann ich meine Verantwortung als Miterbe abwählen? oder ist das nicht möglich? Habe halt garkeine Erfahrung und jetzt kommt so viel auf mich zu.
4 Antworten
Wenn es um ein Unternehmen und mehrere Erben geht, solltest du dich unbedingt anwaltlich beraten lassen! Und zwar zügig, da es zum Ausschlagen des Erbes Fristen gibt. Laufen die ab, kannst du auch nicht mehr ausschlagen!
Grundsätzlich gilt beim Erbe aber "Alles oder nichts". Also entweder komplett ausschlagen - streng genommen sogar inklusive aller Fotoalben bis hin zur getragenen Unterhose des Verstorbenen. Oder komplett antreten - inklusive aller Schulden, laufenden Verträge und so weiter! Maximal bei manchen Verträgen hat man dann ein Sonderkündigungsrecht.
Ich denke, das hängt möglicherweise vom Testament, falls vorhanden, ab. Welche Bedingungen dort möglicherweise an das Erbe geknüpft sind.
Als Erbe haftest Du generell auch für die vorhandenen Schulden des Erblassers. Inwieweit das auf ein Unternehmen zutrifft, wird u.a. auch von der Rechtsform des Unternehmens abhängen. Da dies ein sehr spezielles Fachgebiet ist und eine juristische Beratung hier nicht zulässig, will ich darauf nicht weiter eingehen und dir dringend empfehlen, dich an einen geeigneten Fachanwalt zu wenden.
Für so eine Frage gibt es nur eine Anlaufstelle: Einen Anwalt. Hier kann man dir alles erzählen und am Ende stimmt es nicht. Ich würde hier einfach sichergehen und einen echten, richtigen Anwalt fragen.
Soweit ich als Laie weiß, kann man eine Erbschaft immer ausschlagen, dann bekommt man halt gar nichts, weder das Gute, noch das Schlechte.
Das funktioniert nicht. Entweder nimmst du alles oder gar nichts.
Will aber schon die Anteile haben... Vlt. noch nicht jetzt.