Kann ich auf ihn stehen wenn ich ihn nicht wirklich kenne?
Hey ich bin w13 und habe einen Jungen schon länger kennengelernt und mich davor nicht so sehr mit ihm verstanden aber schon einmal persönlich getroffen für 2min. (Also sind einfach vorbeigelaufen und haben hi gesagt und so) Jetzt seit 2 Wochen schreibe ich mit ihm und wir verstehen uns wirklich perfekt. Er hat denselben Humor wie ich usw. ich schreib auch herz mit ihm so (also jetzt vllt bisschen kitschig aber ja haha) und er sagt auch das er mich wirklich mag usw. Er hat einen leicht perversen Humor und sagt manchmal komische Sachen aus Spaß so haha aber es macht ihn noch sympathischer. Ich glaub ich entwickle leichte Gefühle. Aber was soll ich machen (ihm das sagen kommt 0 in frage)?
8 Antworten
Nichts machen erstmal🤷🏻♀️. Dass alle immer was machen wollen.. lerne ihn doch erstmal weiter kennen, dann siehst du dich was daraus wird!
Hallo,
Also erstes:
Sexuelle Handlungen sind gesetzlich verboten wenn:
» Ihr seid beide unter 14 Jahre alt.
» Du bist unter 14 und dein Sexpartner ist älter.
» Du bist 14 oder älter und dein Sexpartner ist unter 14.
Sexuelle Handlungen ohne Einschränkungen sind erlaubt wenn:
» Du bist 14 oder 15. Dein Sexpartner ist 14 oder älter aber unter 21.
» Du bist 16 oder älter aber unter 21 und dein Sexpartner ist mindestens 14.
» Du bist 21 oder älter. Dein Sexpartner ist mindestens 16.
» Ihr seid beide über 18
Quelle: Bravo
Zweitens:
Wenn du ihn noch nie getroffen hast, kann man nur von Träumereien sprechen bzw Projektionen. Bevor du ihn nicht wirklich kennst, gesehen hast und mit ihm Gesprochen hast unter 4 Augen, verliebst du dich nur in die netten Gesten oder in deine Vorstellungen...
Hoffe, dass diese Perversen scherze nicht irgendwann zu Perversen Handlungen werden. Bleibe steht's realistisch.
Alles Gute
Sandy
Das bisschen Recherche hätte ich dir zugetraut.
Die bravo-Seiten hast du ja auch gefunden.
Schaust du hier:
Das bisschen zu erklären, warum es Falsch ist was Bravo Schreibt ist auch nicht viel verlangt...Wer die Seite misstraut, kann jeder Selber im Gesetzt recherchieren. Wer sagt, dass es Falsch der soll es begründen nicht ich... Ich sehe keinen Fehler..
Wer unter 14 Jahren Sexuelle Handlungen Durchführt macht sich strafbar und das ist Richtig
Sex zwischen 14-16 Jahren: (wenn beide unter 18 Jahre alt sind) ist gesetzlich erlaubt. Wenn jemand weiß machen will, dass man einen 15-Jährigen anzeigen kann, weil er Sex mit einer 14 Jährige Sex hat, dann ist das schlichtweg gelogen.
Ein Sonderfall ist es, wenn man unter 16 Jahre alt ist und der Freund volljährig ist. Dann ist Sex zwar gesetzlich erlaubt, aber nur unter der Bedingung, dass kein Zwang und keine Prostitution vorliegen. (§ 182 StGB). Dennoch kann ein Erwachsener (z.B. ein Elternteil) Anzeige erstatten, wenn er meint, dass der sie/er zum Sex überredet worden ist.
Wer unter 14 Jahren Sexuelle Handlungen Durchführt macht sich strafbar und das ist Richtig
Stimmt, ist aber irrelevant, da man unter 14 Jahren schuldunfähig ist (§ 19 StGB)
Zur Verdeutlichung deines Irrtums hier § 182 StGB:
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Wo bitte steht hier irgendetwas von einer Grenze bei Volljährigkeit?? Nirgendwo.
Die einzige relevante Grenze ist 14. Ab 14 ist man sexuell mündig und kann (mit ebenfalls ab 14 Jährigen) machen was man will (Freiwilligkeit und kein "Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" vorausgesetzt.
Die Grenzen von bravo sind frei erfunden und ein weit verbreiteter Irrtum.
Da steht auch nichts über eine Grenze.. Wo steht das? Ab 14 wie du sagst kann man Sex haben...
Natürlich muss man aufpassen wenn man 14 ist und einen Volljährigen Partner hat.. Grenzen in Sinne wenn einer 20 ist und der Sexpartner 14 ist... Es ist erlaubt aber man muss hier erkennen dass es sich nicht um Missbrauch handelt...
(§ 182 StGB)
Warte erstmal ab also schreibt weiter oder macht Videoanruf, denn nicht das es am Ende nur Freundlichkeit war. Bezweifle ich jetzt zwar aber okay wir können es nicht Wissen, deshalb am besten erstmal Tele...
😅😂
Liebe auf den ersten Blick. Warum nicht.
Man kann sich auch in jemanden verlieben den man noch nie gesehen hat. Aber da is dann viel Fantasie im Spiel
Normaler Ablauf wäre ihr trefft euch regelmäßig, erster Kuss, Liebesgeständnisse,...
Zu erstes:
Falsch. Bitte nicht bravo zitieren, sondern lieber im Gesetz nachschauen.