Kann ich als Kurierfahrer in einer Einfahrt entladen?

6 Antworten

Du hältst wahrscheinlich nur. Und das wäre zulässig.

Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.
Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem Verlassen. Verbleibt eine andere Person im Fahrzeug, die im Bedarfsfall sofort eingreifen kann, liegt noch kein Verlassen vor.
Aber Achtung: in jedem Fall ist die 3-Minuten-Grenze als absolute Obergrenze zu beachten! Wer sich länger als 3 Minuten außerhalb seines Fahrzeugs aufhält oder im Fahrzeug sitzend länger stehen bleibt, der parkt.
Das Halten ist unzulässig
an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
im Bereich von scharfen Kurven,
auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,
auf Bahnübergängen,
vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten,
soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist.
auf Schutzstreifen

Parken ist vor Grundstücksein- und ausfahrten verboten. Halten dagegen erlaubt.

Wenn du das ganze nochmal nachlesen willst, das steht in §12 der Straßen Verkehrs Ordnung.

Hier ist das ganze auch nochmal schön verständlich zusammengefasst:

https://www.polizei.bayern.de/verkehr/verkehrsrecht/006393/index.html

Das Parken vor Grundstücksausfahrten ist nach StVO verboten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

Und wenn du in einer Grundstücksausfahrt parkst, also auf Privatgrundstück, dann hängt es vom Eigentümer bzw. dem Inhaber des Hausrechts ab, ob dieser das duldet.

Wenn du jemandem etwas lieferst, wird wohl niemand etwas dagegen haben, wenn du nur zu dem Zweck kurz das Fahrzeug da abstellst und gleich wieder wegfährst.


SevSnape  20.10.2023, 20:56

Das ist aber nicht parken, sondern nur Halten. Und halten ist zulässig

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SuperKuhnibert4  20.10.2023, 21:05
@SevSnape

Ob es Parken oder Halten ist, hängt davon ab, ob der Fahrer das Fahrzeug verlässt.

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SevSnape  20.10.2023, 21:08
@SuperKuhnibert4

Nicht zwingend. Auch wenn länger als 3min gehalten wird, ist es parken.

Und verlassen des Fahrzeugs ist hier nicht mit aussteigen gleichzusezten.

Man spricht erst vom verlassen eines Fahrzeugs, wenn sich der Fahrzeugführer soweit von diesem entfernt, dass er es nicht mehr im Blick hat und notfalls wegfahren könnte.

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Wenn Du in einer Ausfahrt stehst und jemand will raus oder rein, ist das Nötigung. Das ist eine Straftat.

Ich habe noch nie verstanden, warum sich Lieferfahrer keinen Parkplatz suchen. Bei uns gibt es viele freie Parkplätze, trotzdem stehen sie auf der Straße oder in Einfahrten.


RedPanther  20.10.2023, 18:59
Ich habe noch nie verstanden, warum sich Lieferfahrer keinen Parkplatz suchen.

Rechne mal pauschal für jede Parkplatzsuche und jedes korrekte Einparken eine Minute Mehraufwand. Multipliziere das mit ein paar hundert Adressen pro Tour.

Die Touren, die den Lieferfahrern gegeben werden, sind sowieso schon ambitioniert. Und zu sagen "ich hab meine 8 h voll für heute, ich mache Feierabend" geht halt auch nicht.

Im Grunde haben sie die Wahl, ob sie sorgfältig arbeiten, oder eine Chance haben dass der Arbeitstag nicht wer weiß wie lang wird.

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in Einfahrten dar grundsätzlich nicht geparkt werden.


Du kennst die StVO. Du hast dich danach zu richten, auch wenn es schwer fällt.


SevSnape  20.10.2023, 21:02

Dadurch, dass halten erlaubt ist, tut es das bestimmt nicht.

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martinreschke  20.10.2023, 21:21
@SevSnape

Was ist Halten: Das Halten eines Fahrzeugs ist im Straßenverkehr ein nicht aus dem Verkehrsablauf heraus notwendiges Stehenbleiben mit dem Fahrzeug, das auch kurzfristig bleibt und im Allgemeinen nicht mit dem Verlassen des Fahrzeugs verbunden ist. Da du aussteigst, ist das kein Halten mehr.

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SevSnape  21.10.2023, 07:10
@martinreschke

Das Verlassen des Fahrzeugs ist bei dieser Definition des Haltens aber anders definiert. Verlassen liegt nur vor, wenn man sich so von seinem Kfz entfernt, dass man im Zweifelsfall nicht mehr kurz wegfahren könnte.

Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem Verlassen. Verbleibt eine andere Person im Fahrzeug, die im Bedarfsfall sofort eingreifen kann, liegt noch kein Verlassen vor.
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martinreschke  21.10.2023, 17:43
@SevSnape

Als Kurierfahrer hast du das Auto nicht im Blick. Du bist bei deinem Kunden und nicht der Kunde bei dir. Ein Stück laufen schadet dir nicht.

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