Kann eine Freundin noch zur Rechenschaft gezogen werden, weil sie Briefe von ihrem Stiefvater unterschlagen und geöffnet hat?

2 Antworten

Kann meine Freundin dafür noch irgendwie zur Rechenschaft gezogen werden?

Es scheint ihn nicht sonderlich interessiert zu haben, sonst hätte er sich umgemeldet zumindest einen Nachsendeauftrag bei der Post gestellt.

Für beide Unterlassungen kann er nur sich selbst verantwortlich machen.

  • Die Post muss man ihm nicht hinterher tragen.
  • Er hätte nach möglichem Posteingang nachfragen können.

Das Öffnen der Post, das verstößt allerdings gegen das Briefgeheimnis und wäre strafbar.

Das Ganze hat sich bereits in den Jahren 2013, 2014 und noch Anfang 2015

Inzwischen dürfte das allerdings verjährt sein.

Nur er selbst kann wegen Postunterschlagung die ehemalige Lebensgefährtin verantwortlich machen, wenn dadurch seine Insolvenz passiert ist, weil er Mahnbriefe und Vollstreckungsbescheide nicht erhalten hat. Sie hätte immer bei Eingang der Post ihn davon in Kenntnis setzen müssen und nicht einfach sammeln und herumliegen lassen, daß die Post geöffnet, gelesen und verbrannt werden konnte.

GutenTag2003  07.03.2022, 17:24
Sie hätte immer bei Eingang der Post ihn davon in Kenntnis setzen müssen

Nein. Sie hätte die Post allerdings als Unzustellbar zurückgehen lassen können. Ebenso, wie er einen Nachsendeantrag und die Ummeldung bei der Gemeinde hätte machen können / müssen.

Grundsätzlich ist es sein Versäumnis.

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GutenTag2003  07.03.2022, 17:29
@Liesche

Letzter Vorgang: 2015. das dürfte für strafrechtliche Maßnahmen inzwischen verjährt sein.

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GutenTag2003  07.03.2022, 17:36
@Liesche

Verjährungen gibt es auch im Privatrecht (BGB)

§ 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

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