Kann eine 17-jährige Person zur Behandlung ihrer Bulimie gezwungen werden?

8 Antworten

Moin. Erst mal kleiner Punkt: es handelt sich um eine Ess-brech-SUCHT. Und unterscheidet sich damit in vielen Punkten von einer Drogenabhängigkeit nicht. Zum Beispiel beim lügen, verheimlichen, co-Abhängigkeiten etc. - und du beschreibst ja sehr schön, wie du die endorphine immer brauchst, es nicht aufgeben willst, und so weiter. Deine Therapeutin wird sich jederzeit bewusst gewesen sein, dass jede Geschichte nicht wahr ist - es lohnt in der Therapie aber nicht, Patienten damit zu konfrontieren… man arbeitet grundsätzlich nur mit dem, was Patienten bereit sind zu geben und zu bearbeiten. Und da sind wir bei deiner Frage: gezwungen wird niemand, außer es ist lebensbedrohlich, selbst oder fremdgefährdend. Das ist es ja gerade nicht…

Jetzt kann auch ich nur einen Gedanken mit auf den Weg gehen… Bulimie, da geht’s immer um Kontrolle und Kontrollverlust (kotzen). Da der jontrollverlust jedoch kontrolliert herbeigeführt wird, erleben Betroffene das oft als eine Form von Entlastung und „sich gehen“ lassen können, beinahe wie Erlösung. Ja, du hast damit eine. Mechanismus, mit dem du Belastungen in deinem Alltag regulierst. Coping nennt man das. Weil du eben keine besseren Strategien hast. Und was ich dir sagen kann: es gibt bessere. Es heißt ja nicht, dass du dann den Stress/ Druck/ permanenter Selbststudium behalten musst und in dich reinfressen… sondern es gibt andere Möglichkeiten damit klarzukommen. Daran könntest du mit einer Therapie arbeiten, vorausgesetzt du traust dich drüber zu reden. It’s up to you ;)

Mit richterlichem Beschluß Ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Ich erbreche auch nicht jedes Mal nach dem Essen, sondern mache das gezielt, wenn es mir schlecht geht. Häufig tatsächlich deshalb, da mich "alles ankotzt" und ich merke, dass in meinem Gehirn Glückshormone freigesetzt werden, wenn ich erbreche.

das klingt wirklich nach einer schweren, psychischen Erkrankung.

Ich habe mir sogar durch meine Haut- und Fettschichten, durch die Faszien in mein Muskelfleisch geschnitten und musste diese Wunde unter Vollnarkose schließen lassen
sofern keine akute Selbstgefährdung vorliegt

es liegt doch eine akute Selbstgefährdung vor, hast du doch selber beschrieben.

Da bei dir eine akute Selbstgefährdung vorliegt kann (und hoffentlich wird!) man dich zwangseinweisen.

Besser wäre es natürlich, wenn du selber einsiehst, dass du Hilfe brauchst und freiwillig die Therapieangebote wahrnimmst.

Ich wünsche dir alles gute und viel Kraft bei dem harten, aber hoffentlich erfolgreichen Weg, aus deiner Krankheit

Inkognito-Nutzer   08.05.2024, 08:09

Die Verletzung war Monate her und mich wird definitiv keiner zwangseingewiesen, solange ich von der Kinderanwältin begleitet werde.

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Wintermadl  08.05.2024, 08:15
@Inkognito-Fragesteller

Du machst mich etwas wütend. Du hast einen gesunden Körper geschenkt bekommen und trittst dieses Geschenk mit Füßen.

Andere sind krank und sterben deswegen sehr jung. Weißt du wie sehr die sich deinen gesunden Körper wünschen würden? Und was machst du? Du machst ihn kaputt.

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Inkognito-Nutzer   08.05.2024, 08:18
@Wintermadl

Ich habe mir nie ausgesucht, zu leben. Ich habe mir nie ausgesucht, dass meine Eltern nicht vernünftig verhütet haben und sich entschieden haben, das Kind zu behalten.

Ebenso wenig war es meine freie Wahl, in eine psychisch krankes soziales Umfeld geboren zu werden und zu adaptieren.

Eine psychische Erkrankung ist insgesamt nie der freie Wille der betroffenen Person.

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Wintermadl  08.05.2024, 08:22
@Inkognito-Fragesteller

Es ist aber auch deine freie Entscheidung ob du weiter dadrin hängen bleibst oder aktiv mitarbeitest um gesund zu werden. Das vermisse ich bei dir.

Du hast offenbar genug Energie um dagegen anzukämpfen, dass dir geholfen wird. Stecke diese Energie lieber in gesund werden und befrei dich aus der Opferrolle. Du bist kein Opfer. Dazu machst du dich mit den Aussagen oben selber.

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73MissMaple  08.05.2024, 09:33
@Inkognito-Fragesteller

da kann die deine Kinderanwältin auch nicht helfen! Du bist schwer psychisch krank mit akuter Gefahr der Selbstverletzung. Der Richter wird das dann auch trotz deiner Anwältin so sehen, dass du in Therapie gehörst.

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Inkognito-Nutzer   08.05.2024, 09:49
@73MissMaple

Die Verletzung ist wie bereits angeführt Monate her. Da ist keine Gefahr, die Wunde ist von Chirurgen operativ versorgt worden. Bin nach der OP gefragt worden, ob ich ein Gespräch mit einer Psychiaterin der psychiatrischen Station will. Haben über Gott und die Welt geredet und dann durfte ich wieder gehen.

Und ich bin bereits in doppelter Therapie, allerdings nicht mehr wegen Esssauffälligkeiten, sondern anderen Themen, die mich mehr belasten.

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Vielleicht hast du ein Haustier, das du sehr liebst. Stell dir vor, du siehst es geht ihm nicht gut, frisst nicht recht und ist auch sonst eher apathisch.

Da würdest du dir doch auch extrem Sorgen machen und so geht es eben auch deinen Eltern mit dir.

Du sprichst von Überforderung bei deinem Beruf des du erlernst. Das wäre vielleicht ein Ansatzpunkt. Da zu kündigen und dir eine andere Lehrstelle zu suchen, die nicht ganz so anspruchsvoll ist.

Halt einfach Punkte zu verändern, die dich offenbar im Alltag belasten. Aber nun zu deiner Frage.

Ja, man könnte dich einweisen lassen. Nur bringt das absolut nichts, wenn du selbst nicht möchtest. Ohne den eigenen Willen, bringt keine Therapie etwas.

Darum kam ich auf die Idee, einfach mal deine Lebensumstände unter die Lupe zu nehmen. Wo man etwas verbessern könnte.

Denn oft ist eine Sucht oder Störung nur das Symptom das man sieht. Die Wurzeln des Übels sollten von daher beseitigt werden. Damit du nicht kompensieren musst mit einem euphorischen Gefühl, um deine Worte zu verwenden.

Damit da was geht, solltest du schon absolut ehrlich sein, kannst aber gleichzeitig anführen, dass du dieses Ventil im Moment brauchst, um dem Druck überhaupt Stand zu halten.