Kann ein Azubi beim BEM Gespräch gekündigt werden?

5 Antworten

Du schreibst, du bist im zweiten Lehrjahr. Somit bist du nicht mehr in der Probezeit - und dadurch als Azubi nahezu unkündbar! Die einzige wirkliche Möglichkeit, dich zu kündigen, wäre eine verhaltensbedingte, fristlose Kündigung, wenn du zum Beispiel wiederholt unentschuldigt fehlst, ständig trotz Ermahnung viel zu spät kommst oder sogar eine Straftat wie Körperverletzung oder Diebstahl bei der Arbeit begehst.

Krankheiten sind als Kündigungsgrund auch sonst nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich, wenn die Person mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr lange nicht mehr oder sogar nie wieder in diesem Job arbeiten kann und es auch keine alternativen Jobs für diese Person im Unternehmen gibt.

Das BEM-Gespräch kannst du also sehr beruhigt und sehr positiv so angehen, wie es eigentlich gedacht ist - um herauszufinden, ob irgendetwas bei der Arbeit dazu beiträgt, dass du öfter erkrankt bist und ob somit das Unternehmen etwas tun kann, um deine Gesundheit zukünftig besser zu schützen! Du könntest das Gespräch auch ohne Sorgen ablehnen, da das keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben DARF. Ist aber nicht so sinnvoll, denn über solche BEM-Gespräche kann man halt auch wirklich gut Verbesserungen für alle Mitarbeitenden im Unternehmen anstoßen!

Ebenfalls könntet ihr in dem Gespräch direkt darüber reden, wie ihr damit umgeht, wenn du aufgrund zu vieler Fehlzeiten nicht zur Abschlussprüfung zum geplanten Termin zugelassen werden solltest und du somit die Ausbildung verlängern musst. Rechtlich hast du da einen Anspruch drauf, da MUSS der Ausbildungsbetrieb also "mitspielen"! Allerdings könnt ihr hier bereits einen Plan schmieden, wie ihr das zum einen eventuell abwehren könnt (zum Beispiel durch Einreichung einer Stellungnahme deines Betriebs, dass du trotz der Fehlzetien das Ausbildungsziel erreichen konntest), zum anderen, wie ihr das im Zweifel inhaltlich gestalten könntet (z. B. das halbe Jahr mehr nutzen, damit du in dem Bereich zum Einsatz kommen kannst, wo du auch nach der Ausbildung loslegen willst).

Ab ca. 10-15% Fehlzeit während der gesamten Ausbildungsdauer kann es übrigens bei der Kammer zu so einer Einzelfallprüfung kommen. Das sind rund 12-15 Wochen in den gesamten drei Jahren. Wenn du jetzt wegen sechs oder mehr Wochen innerhalb von 12 Monaten zum BEM eingeladen wurdest und noch über ein Jahr vor dir hast, könnte das eben passieren.

Unter anderem habe ich gelesen das manche Chef's das BEM zweckentfremden und als Kündigungsgrund sehen z.b Der Chef fragt dich im Gespräch "Liegt es an unserem Betrieb das sie öfters krank sind und gibt es Möglichkeiten Ihnen zu helfen?"
Und der Azubi antwortet darauf hin "Nein, es liegt nicht am Betrieb, es ging mir wirklich nicht gut und es lag an der Krankheit" kann der Chef hingehen und sagen "Gut wir können ihnen nicht helfen, dann sind sie gekündigt."

Wo hast Du denn so etwas gelesen?

Das BEM ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, wenn ein AN/Azubi zusammengerechnet mehr als sechs Wochen innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig geschrieben ist.

Bei uns im Betrieb wird auch oft ein BEM angeboten. Das kann man annehmen, muss es aber nicht. Manche AN nehmen es an, andere lehnen es ab. Wir haben MA die schon mehr als ein BEM hatten.

Ich war schon bei vielen BEM's als BR dabei und kann aus Erfahrung sagen, dass wir schon vielen Kolleg*innen helfen konnten, wenn man z.B. Arbeitsplätze ändert, Hilfsmittel zur Verfügung stellt oder auch den MA versetzt.

Ist ein AN z.B. wegen eines Bruchs oder Autounfalls länger krank, kann der Betrieb selbstverständlich nicht helfen und ändern, da das i.d.R. einmalige längere Erkrankungen sind und nicht mit den Arbeitsbedingungen zu tun haben.

Es ist ein Irrglaube, dass ein BEM die "Vorstufe" zur Kündigung ist. Für eine personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigung braucht es sowieso mehr.

Als Azubi bist Du nach der Probezeit sowieso nur sehr schwer zu kündigen. Da braucht es schon sehr sehr viel und mit einem BEM hat das überhaupt nichts zu tun egal wie das BEM "ausgeht"

Mach Dich jetzt bloß nicht verrückt wegen diesem Unsinn, den Du "gelesen" hast.

Hi, dass ein BEM-Gespräch nicht als Vorwanf zur Kündigung dient, haben ja schon viele geschrieben. Ich hoffe, dass alles gut verlaufen ist bei dir!

Ich bin im Rahmen meines Masters gerade auf der Suche nach Personen, die von ihren BEM-Erfahrungen berichten wollen. Hättest du zufällig Lust auf ein kurzes Online-Interview mit mir? Ich wäre dir mega dankbar! Falls ja, schreib mir gerne oder sende eine Mail an: Interview-bem@web.de

Viele Grüße, Eda :)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ein BEM Gespräch dient eigentlich gerade dazu eine Kündigung zu verhindern, es soll eigentlich geklärt werden, wie es beruflich weitergeht ...

Du darfst da auch Person Deines Vertrauens mitnehmen (z.B. jemand vom Betriebsrat)

ein Unfall ist ein Unfall - das ist nicht zu ändern

ich vermute aber mal, dass es um die Organisation der Ausbildung geht (Nachholung des Versäumten)

Nimm zu dem Gespräch ein Betriebsratsmitglied mit, sagen musst Du rein gar nix zu deiner Krankheit, in einen solchen Gespräch geht es eigentlich nicht darum jemanden zu kündigen.

Bist Du noch in der Probezeit ?

mikeundlukas 
Fragesteller
 29.11.2021, 16:58

Nein bin im 2ten Lehrjahr.

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