Kann der Vermieter einen Putzplan festlegen?
Hallo Zusammen, ich hätte eine Frage und zwar haben wir bei Einzug in meine neue Wohnung einen von unserem Vermieter festgelegten, Putzplan unterschrieben, der festlegt wie das Bad und die privat genutzten Bereiche meiner Wohnung geputzt werden sollen. Ich wollte fragen ob dieser rechtlich bindend und ob der Vermieter überhaupt so einen Putzplan festlegen darf.
5 Antworten
abgesehen davon, daß es unterschiedliche Bodenbeläge gibt & entsprechend behandelt werden, wissen das eigentlich nur Fachkräfte für Gebäudereinigung.
Dann gibt es unterschiedliche Vorstellungen davon, was "sauber" ist.
Stellt der Vermieter spezielle Reinigungsfluide zur Verfügung ?
Ich habe hier spezielle Naß-Schrubbsauger mit versch. Rollen auch für empfindliche Böden wie Feinsteinzeug & unterschiedliche Konzentrate auch für Holzparkett etc mit Vlies-Multifaser Rollen.
Der Vermieter muß sich dann vorher auch anmelden. Das wäre sonst Hausfriedensbruch.
Im Treppenhaus putzen einige Mietparteien gar nicht. So müssen Alle dann einen externen Putzdienst bezahlen
Ich denke nicht, dass sowas bindend ist.
Denn der Vermieter hat ja gar keine Möglichkeit zu kontrollieren, ob du das auch einhältst, da du ihm dazu keinen Zutritt zu deinem Wohnbereich gewähren musst.
Zu öffentlichen Bereichen (z. B. Treppenhaus oder speziell bei WGs in abhängig der Umstände im Mietvertrag z. B. der Gemeinschaftsraum) darf der Vermieter jederzeit Zutritt verlangen.
Neben der Antwort von Stellwerk:
Du musst ihn auch nicht in die Wohnung lassen, damit er das überprüfen kann. Lies dir mal diesen Artikel durch
https://www.archinet.de/darf-mein-vermieter-meine-wohnung-auf-sauberkeit-pruefen/
Papier ist geduldig, zumal der VM keinerlei Möglichkeit der Überprüfung hat.
Nein, kann er nicht. Nur für gemeinschaftlich genutzte Bereiche kann ein Putzplan erstellt werden, nicht für Räumlichkeiten, die du exklusiv angemietet hast.