Kann der Betriebsrat Einstellung noch ablehnen?
Hab meinen unterschriebenen Vertrag (unter Vorbehalt) am 24.4. abgegeben. Die Einstellung ist zum 1.6. Da hätte inzwischen bestimmt schon was kommen müssen, falls der BR der Einstellung widersprochen hätte, oder?
2 Antworten
ein betreibsrat hat bei der auswahl und einstellung von mitarbeitern kein mitbestimmungs- sondern nur ein informationsrecht.
er kann nur unter ganz klar definierten umständen gegen einen bewerber vorbehalte vorbringen und ggf. gegen die einstellung eines "unerwünschten" bewerbers klagen.
beispiel: dem arbeitgeber unbekannte vorstrafen wegen straftaten, die mit dem vorgesehenen aufgabengebiet nicht vereinbar wären. (z.b. mehrfach vorbestrafter pädophiler als kindererzieher)
Der Betriebsrat hätte ein Einspruchsrecht, wenn die Stelle nicht AUCH innerbetrieblich ausgeschrieben wurde. Gibt es im Betrieb einen qualifizierten Bewerber , hätte der Vorrang für diese Stelle.
Heißt also, ich habe nichts mehr wegen der Stelle zu befürchten?