Jobs innerhalb der Behindertenwerkstatt?

1 Antwort

Erster vs Zweiter Arbeitsmarkt.

Erster Arbeitsmarkt du darfst alles machen was du willst solange jemand bereit ist dich dafür einzustellen. In einigen Berufen wie Arzt, Anwalt usw. ist dafür eine bestimmte Qualifikation zwingend erforderlich. Wer nicht Medizin studiert hat darf nicht arzt sein. Wenn dich keiner dafür einstellt ist das eben so.

Der zweite Arbeitsmarkt ist für Leute die ihr recht auf Arbeit warnehmen wollen aber auf dem Erstenarbeitsmarkt wg. Gründen keine Stelle finden. Idealerweise bereitet er Leute auf den ersten Arbeitsmarkt vor aber das steht in der Kritik das das nicht ausreichend gemacht wird.

Wenn jemand fähig ist eine Ausbildung z.B. in der Pflege durchzuziehen und im anschluss verantwortung für dritte zu übernehmen kann die Person das auf dem ersten Arbeitsmarkt. Es gibt kein verbot sich auf dem Ersten Arbeitsmarkt zu bewerben.