Jobcenter: Zahlungsaufforderung wegen Überzahlung. Was kann ich tun?

5 Antworten

Bei uns im Ort gibt es Stellen wo du dich beraten lassen kannst. Die Menschen dort arbeiten ehrenamtlich und haben solche Fälle ständig. Im netz findest du sicherlich auch Einrichtungen in deiner nähen. Die Schauen sich alle Unterlagen an und helfen dir auch beim Verfassen eines vernünftigen Widerspruchs.

Viel Erfolg weiterhin.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Unbekannt2412 
Fragesteller
 08.11.2019, 18:38

Danke, ich werde mich mal umhören bzw. im Internet nach solchen Stellen recherchieren :)

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Klar ist das rechtens - nennt man Zuflußprinzip.

Du solltest das auch zahlen - und zwar die komplette Summe , sonst wird Inkasso eingeschaltet. Kann auch eine Anzeige wegen Sozialbetrug kommen, wenn Du nicht zahlst.

Von nur 40 Prozent weiß ich in dem Zusammenhang nichts.


Unbekannt2412 
Fragesteller
 08.11.2019, 18:37

Ich habe den Text mal kopiert (die Frage war mit meiner ziemlich identisch):

"Wenn das Jobcenter allerdings denn vollen Betrag für den Monat März 2016 zurückfordert, ist das gleichwohl falsch, weil gem. § 40 Abs. 4 SGB II die zuvor gewährten Unterkunftskosten lediglich zu 44% zurück gefordert werden dürfen, was die Jobcenter allerdings nahezu immer ignorieren. Ausnahme hiervon: Du hast frühzeitig von der Arbeitsaufnahme gewusst und diese nicht so rechtzeitig mitgeteilt, dass das das Jobcenter die Leistungen zum 01.03. noch hätte einstellen können."

Mit dem Bezahlen habe ich ja auch kein Problem, ich wollte mich nur nochmal informieren.

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beangato  08.11.2019, 18:44
@Unbekannt2412

Hast Du da auch einen Link dazu?

Ich habe den Paragrafen durchgelesen, finde aber nichts.

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Unbekannt2412 
Fragesteller
 08.11.2019, 19:40
@beangato

Ich habe mir das eben mal durchgelesen, aber wirklich schlau werde ich daraus tatsächlich nicht. Juristendeutsch eben.

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Zurückzahlen mußt du nur für August , da du ende August gehalt bekommen hast (Zugewinn im Leistungsbezug ) !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Unbekannt2412 
Fragesteller
 08.11.2019, 18:44

Ja, das werde ich auch, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Zum Glück lebe ich recht sparsam (verdiene nur knapp 1000€), ansonsten könnte ich den vollständigen Betrag nicht mal eben so bezahlen..

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schoschi06  08.11.2019, 18:52
@Unbekannt2412

Den vollen Betrag wirst du auch nicht zurückzahlen müssen , es wird noch gegengerechnet , erhebe Wiederspruch gegen deinen Bescheid dann wird er nochmals geprüft !

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Unbekannt2412 
Fragesteller
 08.11.2019, 19:32
@schoschi06

Wenn ich Widerspruch einlege und sie es nochmal prüfen, was passiert dann als nächstes? Vor Gericht zB möchte ich wegen sowas nicht..

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schoschi06  08.11.2019, 19:39
@Unbekannt2412

Es passiert gar nichts ! Du bekommst in 2-3 Mon. einen neuen Bescheid ob dein Widerspruch berechtigt war oder nicht , hast aber Zeit zum Sparen oder eine geringere Rückzahlung ! Verlieren kannst du dabei nicht und Widersprüche sind kostenlos ( Ausser Porto ) !

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Unbekannt2412 
Fragesteller
 08.11.2019, 20:00
@schoschi06

Okay, dann werde ich das probieren. Habe erstmal gefragt, ob ich sonst in Raten zahlen kann, dann wäre es nicht ganz so hart für mich. Hätte das Geld zwar komplett, aber 700€ sind schon viel bei einem Gehalt von ca 1000-1200€..

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schoschi06  08.11.2019, 20:02
@Unbekannt2412

Ratenzahlung kannst du dann immer noch vereinbaren ! Nicht Probieren sondern machen !

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Unbekannt2412 
Fragesteller
 08.11.2019, 20:08
@schoschi06

In dem Brief steht, dass für die Zahlungsabwicklung ein Inkasso-Service beauftragt wurde und ich mich an die melden soll, wenn ich zB. das Geld bis zum genannten Datum nicht zahlen kann oder auch wegen Ratenzahlung etc. Hatte denen geschrieben, ob Ratenzahlung denn möglich wäre.

Lege dann wohl aber Widerspruch ein und warte mal ab.

Danke dir auf jeden Fall schon einmal für deine Hilfe! :)

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schoschi06  08.11.2019, 20:12
@Unbekannt2412

Inkasso-Servise ist der gleiche Verein , lass dich durch ,, Inkasso ´´ nicht beeindrucken !

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Unbekannt2412 
Fragesteller
 08.11.2019, 20:15
@schoschi06

Ok, hab nämlich schon leicht Panik geschoben. War ja nicht beabsichtigt, dass ich das Jobcenter "hintergehe".

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schoschi06  08.11.2019, 20:20
@Unbekannt2412

Da bei denen keiner weis was der andere macht , schick deinen Widerspruch an beide , mit dem Verweis das dein Widerspruch auch beide erhalten haben ! Viel Glück und wird schon ! :)

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Dann gib im Internet mal den § 40 SGB - ll ein und lies was da steht, da wirst du nichts mit deinen 40 % Rückforderung für die Miete lesen.

Wenn du für den August 694 € erhalten hast und im August Einkommen auf deinem Konto eingegangen ( Zuflussprinzip ) ist, dann wird dieses Erwerbseinkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll und evtl.weiteren notwendigen berufsbedingten Aufwendungen auf die Leistungen angerechnet.

Liegt das anrechenbare Einkommen dann über deinem Bedarf, also über diesen gezahlten 694 €, dann erfolgt eine 100 % Rückforderung, du kannst gegen diese einmalige Rückforderung fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen und um eine Ratenzahlung bitten.

Was hast du denn im Monat August an Brutto und Netto verdient, was zahlst du für deine Warmmiete und was für notwendige berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. für Fahrkosten hattest du ?


Unbekannt2412 
Fragesteller
 09.11.2019, 11:39

Brutto 1374,31€ und Netto 1020,57€. Somit berücksichtigen sie ein Gesamteinkommen von 720,57€. Also liege ich 26,57€ über den Gesamtbedarf von den 694,00€.

Wäre bitter, wenn ich wegen 26,57€ das ganze Geld zurückzahlen muss. Vor allem frage ich mich auch wie sich das Jobcenter vorstellt: soll ich mit meinem Gehalt Ende August die Miete für August zahlen? Wie soll ich dann bitte für September zahlen? Ist doch klar, dass ich das Gehalt für den nächsten Monat brauche und nicht für den davor.. vielleicht hätte ich mich vorher besser darüber informieren sollen..

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isomatte  10.11.2019, 06:03
@Unbekannt2412

Korrekt !

Wenn du 694 € ALG - 2 bekommen hast und von deinen 1020,57 € Netto nur die max.300 € Freibetrag absetzen kannst und nicht noch erhöhte notwendig nachweisbare berufsbedingten Aufwendungen von mehr als 70 € pro Monat, dann muss alles zurückgezahlt werden.

Deshalb besteht ja die Möglichkeit einen schriftlichen formlosen Antrag auf eine Ratenzahlung zu stellen und bei ca.1000 € Netto und einem Bedarf von ca.700 € sollte das auch kein Problem mit dem Jobcenter geben.

So sind nun einmal die Regelungen im SGB - ll, wenn es um den Zufluss von Einkommen und dessen Anrechnung auf Leistungen geht.

Im Gegenzug würde dir dann außerhalb des Leistungsbezuges auch ein evtl.BK - Guthaben zustehen, obwohl du in diesem Zeitraum Leistungen vom Jobcenter erhalten hast.

Genauso würdest du bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und ohne erworbenen Anspruch auf ALG - 1 dann zweimal Geld für den selben Monat bekommen, du müsstest nur darauf achten, dass du deinen ALG - 2 Antrag ( Zuflussprinzip ) erst im Folgemonat nach dem Erhalt deines Einkommens auf dem Konto stellst.

Dann würdest du deinen Lohn + dein ALG - 2 haben.

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Für August musst du das Geld zurückzahlen da du ja arbeit hattest und dein lohn wohl ende August ausgezahlt worden ist!

Widerrufen kannst du da nichts außer das die dich auffordern alles auf einmal zu bezhalenb und da kanst du auch eine Ratenzahlung fordern den du musst ja von deinem lohn erstmal alles bezahlen zum leben usw!

Eigentlich hätte dir alg 1 zugestanden und das kann man auch damit verrechnen wen du da einen Anspruch hast !


Unbekannt2412 
Fragesteller
 08.11.2019, 21:40

Ich bin ja auch bereit das Geld zu zahlen, nur wäre Ratenzahlung sichtlich angenehmer. ALG 1 steht mir nicht zu, da ich noch nicht so lange versicherungspflichtig gearbeitet habe.

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herakles3000  08.11.2019, 23:12
@Unbekannt2412

Wen du eine Ausbildung grade erst beendet hast hast du normalerweise schon ein anrecht auf Alg1 da das schon nach 12 Monate so ist!

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Unbekannt2412 
Fragesteller
 09.11.2019, 11:45
@herakles3000

Ich habe als Quereinsteigerin die schulische Ausbildung zur Sozialassistentin (Vorstufe vom Erzieher) innerhalb eines Jahres gemacht. Ich war erst beim Arbeitsamt, aber die haben mich gleich zum Jobcenter geschickt.

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