Jobcenter Anhörung zu Überzahlung?

8 Antworten

Sehr geehrter Fragesteller.

Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:

So wie Sie die Sache schildern, hat es sich um eine Anhörung gehandelt, wonach das Jobcenter einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erlassen will, weil es bezahlt hat, obwohl ein Arbeitseinkommen erzielt werden konnte.

Richtig ist zwar, dass Sie darstellen, dass solche Beträge nur schwer zurückzuerstatten sind. Gleichwohl ist die Rechtslage die, dass, wenn die Voraussetzungen vorliegen und der Hilfeempfänger Leistungen bezieht, obwohl er Erwerbseinkommen hat, diese Leistungen später wieder zurückzubezahlen sind.

Dabei spielt es keine Rolle, dass er direkt den Arbeitsvertrag vorgelegt hat: Es kommt wegen des Zuflussprinzips eben darauf an, was tatsächlich geflossen ist, deswegen muss man dann die Lohnabrechnung auch einreichen.

Gründe, dass nicht zurückbezahlt werden muss, sind aufgrund Ihrer Schilderung nicht ersichtlich, da Ihr Freund ja von dem Doppeleinkommen wusste und deswegen nicht darauf vertrauen durfte, das Geld behalten zu dürfen.

Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, mit dem Jobcenter brauchbare Raten zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass hier durchaus auch noch die Gefahr bestehen könnte, dass das Jobcenter Strafanzeige wegen Sozialbetruges erstattet. Das würde enorme Schwierigkeiten bereiten können. Von daher empfiehlt es sich, offensiv dann mit dem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wenn er dann zugestellt wird, umzugehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

alles gute!

Es reicht oft nicht aus, nur einen Vertrag vorzulegen, sondern echt schriftlich zu kündigen.

Die Überzahlung muss er natürlich zurück zahlen, auch wenns ein Fehler, seitens des Jobcenters war, was sie aber nie zugeben werden.

Muss er eben.mit denen überein kommen, wie er es abbezahlt


Jeeennyunsoo 
Fragesteller
 06.08.2019, 15:39

Leider hat er seinrn Vertrag mehrmals vorlegen müssen, wurde wohl vom Jobcenter verlegt.. trotzdem Geld erhalten.. Ich werde das mit dem ALG2 versuchen, vielen dank.

0

Da gibt es gar keine Möglichkeit. Zuviel erhaltenes Geld muss zurück gezahlt werden.

Wenn nicht, kommt eines Tages ein Brief von der Kripo mit einer Vorladung wegen Sozialleistungsbetruges.

Dein Freund hat nun einmal bei der Antragsstellung unterschrieben, dass er JEDE Veränderung UNVERÜGLICH dem Jobcenter mitzuteilen hat.

Und unverzüglich bedeutet - sofort.


Jeeennyunsoo 
Fragesteller
 06.08.2019, 15:37

Als er seinen Vertrag erhalten hat war er direkt einen Tag spätee beim Jobcenter, diese haben dann nach 2 Wochen gesagt das er noch einmal eine Kopie abgeben muss, was er auch direkt erledigt hat. Trotzdem hat er Geld erhalten. Was echt komisch war.

Danke für die Antwort.

0
Andreas703  06.08.2019, 15:41
@Jeeennyunsoo

Ja, so etwas passiert.

Das Blöde ist, dass man keine Quittung oder einen anderen Beleg bekommt, wenn man etwas dort abgibt. Das Beste wäre, wenn Du da mit dabei warst als Zeugin. Da könnte man sich beschweren.

Ich kenne das z.B. von Leuten, die Heizölrechnungen oder ähnliches zur Bezahlung eingericht haben und später mit dem Lieferanten Ärger bekamen, weil die Rechnung nicht bezahlt wurde und das Jobcenter meinte, nie eine Rechnung bekommen zu haben.

Allerdings das Geld muss trotzdem zurück gezahlt werden. Es wurde ja unrechtmäßig bezogen.

0
Jeeennyunsoo 
Fragesteller
 06.08.2019, 15:43
@Andreas703

Ohje.. fand es einfach nur frech diese Aussage, das "solche Menschen" ja erst dss Jobcenter betreten wenn sie so einen Bescheid erhalten haben. Da war ich echt sauer. Habe mich auch direkt beschwert.

Aber naja, dann wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen. Danke!

0

Das passiert bei einer Beschäftigungsaufnahme schnell, selbst wenn man seinen AV - direkt vorlegt, darauf kommt es am Ende aber auch nicht wirklich an, sondern darauf was man tatsächlich an Brutto und Netto verdient hat.

Im AV - steht ja auch nur was man an Brutto verdient und was man im Monat bzw.in der Woche an Stunden arbeiten soll, dass kann dann aber ja mal mehr und mal weniger werden und da ist dann eine Überzahlung von 1145 € in 5 Monaten schnell zusammen.

Es wären dann im Durchschnitt ja nur um die 230 € an monatlicher Überzahlung und die sind schnell zusammen.

Wohnt er denn alleine, wenn ja, was muss er an Warmmiete zahlen, was hat er an monatlichen Ausgaben für z.B. Fahrkosten wegen seiner Arbeit, was hat er an vollem ALG - 2 vor der Beschäftigungsaufnahme erhalten, wann hat er seinen ersten Lohn aufs Konto bekommen und was hatte er da an Brutto und Nettoeinkommen ?

Was hat er im Monat des Zuflusses vom ersten Lohn auf dem Konto an ALG - 2 bekommen, was hat er in den anderen Monaten bis Dezember 2018 an Brutto und Netto verdient und was hat er im jeweiligen Monat an ALG - 2 erhalten ?

Mit 1000€Netto und Alleinwohnend kann es ganz gut sein, das ihm weiterhin aufstockend ALG2 zusteht.

Er soll also nen neuen Antrag stellen, dann weis er auch, wovon er die Überzahlug zurückzahlen soll.