Jobcenter und Zusammenzug?

4 Antworten

Das macht für mich keinen Sinn. Warum sollte man IHR Geld IHM überweisen?


Freya1921 
Fragesteller
 12.06.2021, 19:57

Weil die Mitarbeiterin ihr am Telefon wortwörrlichsagte, er sei der Antragsteller. Ich meine, wenn um es um die Miete geht, kann ich es nachvollziehen, aber nicht, wenn es um die persönliche Leistung geht

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Freya1921 
Fragesteller
 12.06.2021, 20:04

Den Antrag stellt er nicht. Er soll sich zwar melden beim Jobcenter, dass bei ihm ab Dato XY die Freundin mit Sohn einzieht, aber sie bekommt irgendwie ein Formular extra zu geschickt damit alles neu berechnet wird wegen Unterkunft und Heizung und all sowas und die wollen auch das über die Miete + Nebenkosten hinaus an den Partner überweisen, obwohl sie ein eigenes Konto hat, weil man beim Jobcenter auch nicht nur Geld für Miete und Strom bekommt. Sie meinte, sie wäre damit einverstanden, wenn der Anteil der Miete und Strom an ihn überwiesen wird, aber nicht den Teil wovon sie dann einkaufen muss etc.

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Wenn der Umzug erfolgt ist und ein Bewilligungsbescheid bei ihnen eingegangen ist, dann soll sie gegen diesen in schriftlichen Widerspruch gehen und schriftlich formlos beantragen, dass sie nicht mehr durch den Haushaltsvorstand ( der den Antrag gestellt hat ) vertreten werden möchte, ihre und die Belange ihres Kindes ab sofort selber regeln möchte und deshalb ihre Leistungen auf das eigene Konto überwiesen bekommen möchte.

Bankdaten, BG - Nummer, Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen, siehe auch die Antwort von @ GerdausBerlin !

Der Gesetzgeber schreibt dazu in SGB II § 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft:

(1) Soweit Anhaltspunkte dem nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft, gilt diese Vermutung zugunsten der Antrag stellenden Person.

Also einer geht hin und beantragt, der ist dann der Boss der BG für das Amt.

Das kann jedes Mitglied der BG ändern, sobald es 15 ist. Das geht dann aufs Amt und gibt das zu Protokoll: "Ich vertrete mich ab heute selbst. Meine Kontonummer ist ..." Damit "Ist die Bevollmächtigungsvermutung widerlegt", wie es in den Hinweisen der Agentur für Arbeit auf der PDF-Seite 7 heißt:

(4) Ist die Bevollmächtigungsvermutung widerlegt, sind die Leis-tungsansprüche für jedes nicht vertretene Mitglied separat zu be-scheiden und zu überweisen. Aus dem Bescheid an den bisher Be-vollmächtigten muss hervorgehen, dass Leistungen an Mitglieder der BG künftig direkt an diese überwiesen werden.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das ist nicht nur "rechtens", sondern Usus, da eine Bedarfsgemeinschaft einen gemeinsamen Bedarf hat und infolgedessen das Geld in der Regel auf 1 Girokonto überwiesen wird.

Die Dame kann sich jedoch an das zustöndige Jobcenter wenden und die Leistungen für sich und das Kind auf ein anderes Konto überweisen lassen. Auch, wenn ich persönlich nicht verstehe, warum.

Meine Freundin zieht bald zu ihrem Partner.

Dann werden die beiden (oder die drei) während der ersten 12 Monate des Zusammenlebens eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe. Dieses jedoch nur informationshalber, da es mit Deiner Frage direkt nichts zu tun hat.