Darf das Jobcenter Lohn vom Vormonat Abziehen?

2 Antworten

Kommt darauf an wann du deinen ALG - 2 Antrag gestellt hast !

Wenn du diesen schon im November 2019 gestellt hast, dann ist das zugeflossene Einkommen ( Zuflussprinzip ) im Regelfall auf diesen Monat unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf den Bedarf anzurechnen.

Denn der ALG - 2 Antrag wirkt im Monat der Antragstellung auf den 1.des Monats zurück.

Hättest du deinen Antrag erst im Dezember 2019 gestellt und in diesem Monat kein Einkommen aufs Konto bekommen, dann darf auch nichts angerechnet werden.


L2109C2412 
Fragesteller
 13.01.2020, 21:07

Letztes Einkommen war im November auf meinem Konto. Antrag auf hartz 4 habe ich Ende November gestellt, da ich wusste, dass ich ab Dezember nicht mehr arbeite. Bewilligung kam erst am 27.12

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isomatte  14.01.2020, 05:12
@L2109C2412

Dann hast du deine Antwort doch schon, weil du deinen Antrag noch im November 2019 gestellt hast, greift dieser auf den 01.11.2019 zurück und da du im November deinen letzten Lohn noch aufs Konto bekommen hast, gilt dieser nach dem Zuflussprinzip als Einkommen und wird dann dementsprechend auf deinen Leistungsanspruch angerechnet.

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Wann hast Du das Geld denn bekommen? Im November oder im Dezember?


L2109C2412 
Fragesteller
 13.01.2020, 21:02

November

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Agamemnon712  14.01.2020, 05:51
@L2109C2412

Wenn Du erst seit 01.12. Leistungen beziehst, dann darf ein Zahlungseingang aus November nicht als Einkommen angerechnet werden. Das Geld zählt zum (Schon)vermögen.

Falls in diesem Fall eine Anrechnung erfolgte, würde ich Widerspruch dagegen einlegen.

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