Wie viel zieht das JobCenter mir von dem Gehalt der Einstiegsqualifizierung ab?

1 Antwort

Hier gelten auch die Freibeträge wie bei normalen Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 243 € Brutto also zunächst 100 € Grundfreibetrag und auf die übersteigenden 143 € kommen weitere 20 % Freibetrag = 28,60 € dazu, der gesamte Freibetrag läge dann bei 128,60 € und das anrechenbare Erwerbseinkommen bei voraussichtlich 114,40 € und das würde dann zusätzlich von deinem Bedarf abgezogen.

Diese 114,40 € könnten sich ggf.nochmal verringern, wenn du nachweisen könntest das du für notwendige berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten und Schulmaterial mehr als monatlich 70 € ausgeben musst.

Denn in den 100 € Grundfreibetrag sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, die können abgezogen werden und die verbleibenden 70 € müsste man zunächst selber für diese Aufwendungen einsetzen.

Würden diese 70 € überschritten, könnte man auf Nachweis den übersteigenden Betrag zusätzlich in Abzug bringen und so könnten sich diese anrechenbaren 114,40 € nochmals verringern.