Ich habe Widerspruch gegen Mietkostensenkung beim Jobcenter eingelegt?

4 Antworten

Abhilfe bedeutet, dass du mit deinem Widerspruch Erfolg hattest, der zuvor ergangene Bescheid des Jobcenters aufgehoben wurde, dir keine Kosten entstehen, da der Widerspruchsgegner das Jobcenter war bzw.ist und dieses die Kosten trägt und in den nächsten Tagen einen Änderungsbescheid erhalten wirst.

Es ist also davon auszugehen, dass das Jobcenter deine Miete wie bisher anerkennt und bei Bedarf auch weiter in voller Höhe übernimmt.

Der Bescheid gegen den du Widerspruch erhoben hast, ist "vom Tisch" und du bekommst einen neuen Bescheid. Das bedeutet aber nicht, dass die Behörde deinen Argumenten zu 100 % gefolgt ist. Es kann auch sein, dass du nur einen Teil dessen bekommst, was du wolltest. Das wirst du aber erst erfahren, wenn du den Änderungsbescheid in den Händen hältst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist

Da steht grob gesagt, dass der Widerspruch erfolgreich war und in den nächsten Tagen ein korrigierter Bescheid eintreffen wird.

Steht doch da du bekommst wegen dem Widerspruch jetzt einen neuen Bescheid. Was genau geändert wurde steht damm im bescheid drinne.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.