Ist man durch Tod automatisch geschieden?

8 Antworten

Wenn der Ehepartner stirbt ist man verwitwet und nicht geschieden.

Wenn der Ehepartner vermisst wird, dann gilt er irgendwann als verschollen und kann auf Antrag für tot erklärt werden.

Und wenn der verschollene Ehepartner als tot gilt, man neu heiratet und der Ehepartner dann doch wieder auftaucht?? Gilt die neue Ehe dann als ungültig?? Das wäre ja sonst Bigamie..

Angenommen die Behörden erklären den Ehepartner für tot, der Überlebende heiratet neu und dann taucht der Toterklärte wieder aus dem brasilianischen Dschungel auf. In einem solchen Fall würde der Ehepartner, der nun in zwei Ehen steckt, vom Gericht gefragt, mit wem er den nun verheiratet bleiben möchte. Nach der Entscheidung wird die andere Ehe annulliert.

Der Fall ist in den 50er Jahren einige Male vorgekommen. Durch Kriegs-, Flucht- und Vertreibungswirren kam es dazu, dass verschollene Personen für tot erklärt wurden, obwohl sie z. B. in sowjetischen Kriegsgefangenenlagern o. ä. schmorten. Nach der Rückkehr mussten dann die zurückgebliebenen Partner diese schwierigen Entscheidungen zwischen alten und neuen Ehepartner treffen.

Es handelte sich auch um einen beliebten Fall ("Zurückgekehrter Toterklärter") für die Juristenausbildung.

Bigamie ist das übrigens nicht. Zur Bigamie gehört, dass jemand eine Ehe eingeht obwohl er WEISS, dass er noch mit jemand anderem verheiratet ist. Das trifft in deinem Beispiel nicht zu.

Wenn der Ehepartner verschollen ist, wird er ggf. von amtswegen für Tod erklärt. Dann kann wieder geheiratet werden. Kommt der "tote" Partner doch einmal wieder und man hat wieder geheiratet, bleibt die neue Ehe rechtlich bestehen, denn der andere war ja "tot"!


Ignatius  21.01.2012, 21:01

Der "tote" Partner war nicht wirklich tot sondern hat in der Zeit des Verschollenseins auf seiner einsamen Insel die ganze Zeit an seinen Partner zu Hause gedacht und in großer Liebe Hoffnung geschöpft seinen Ehepartner wiederzusehen. Auf seiner Robinsoninsel hat dieser Partner nie eine Willenserklärung abgegeben nicht mehr verheiratet sein zu wollen. Er/sie hat auch nie auf die Rechte aus der Ehe (z. B. Ansprüche auf Unterhalt) verzichtet. Die Toterklärung war nur ein behördlicher Irrtum.

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LonoMisa  21.01.2012, 21:15
@Ignatius

Ja und? Hier geht es nicht um Insel-Träume, sondern um die Rechtstellung eines Verschollenen und seine Todeserklärung. So schnell bekommt man die ohnehin nicht.

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Bei Tod eines Ehepartners ist man -nicht- geschieden !! Denn mit Scheidung endet auch das Verwandtschaftsverhältnis, Erbansprüche, Unterhaltsansprüche usw. Das ist bei Tod eben nicht der Fall. Die Ehe ist beendet, die Witwe/der Witwer kann problemlos wieder heiraten.

Verschollene kann man für tot erklären lassen, was nach dem Krieg häufig der Fall war. Wenn jetzt aber zum Beispiel auf diesem verunglückten Kreuzfahrtschiff die Frau gerettet wurde und der Mann immer noch vermißt wird, auch bei Leuten, die verschüttet wurden, wie zum Beispiel die 13jährige auf Rügen, bei einer Bergbesteigung im Himalaya, wo die Leiche nicht geborgen werden kann, auch bei solchen Fällen kann man den Vermißten für tot erklären lassen, obwohl die Leiche nie gefunden/geborgen wird.


hanszi  20.10.2015, 13:11

Richtig. Und auch erbrechtlich macht das einen großen Unterschied. Wenn während der Ehe jemand verstirbt, erbt der Partner. Wenn beide geschieden sind nicht mehr, aufgrund des nicht mehr bestehenden Verwandtschaftsverhältnisses. Befinden sich beide gerade im Scheidungsverfahren muss differenziert werden: Formalien schon erfüllt, Antrag vom Verstorbenen eingereicht oder diesem zugestimmt? Interessantes Feld ...

Quelle: http://www.kp-recht.de/recht-von-a-z/erbrecht/aufsaetze/tod-im-scheidungsverfahren.html <- dort steht mehr

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Der Tod ist absolut die Trennung, genauso so ist es.

Wenn der Ehepartner im Koma liegt oder verschollen ist, fällt das unter "böse Tage", in denen man auch zu sammenhalten soll.

Ja, wenn der Tod nicht echt ist - das gibt bitteres Leid. Meist ist es so, daß die ältere Ehe dann für nicht mehr gültig erklärt wird - das müssen die aber unter sich ausmachen, wie sie es nun halten wollen.

nach dem Tod ist man nicht geschieden, sondern verwitwet. Ja, ein Witwer kann jederzeit neu heiraten. Wenn der Ehegatte verschlossen ist, muss man zuerst eine offizielle Sterbeerklärung erwirken. Der Ehegatte muss darin offiziell für tot erklärt werden. Dann wäre man verwitwet und heiratsberechtigt. Selbst wenn der Ehegatte wieder auftauchen und als nicht verstorben erklärt würde, wäre dann vermutlich der Verwitweten-Status weiterhin aktiv (=keine Bigamie).