Ist es möglich, dass der Führerschein zur Ausbildung finanziert wird?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, da labert der Personaler aber höchstwahrscheinlich ganz viel Quark.

Er meinte maximal den Staplerführerschein, und das ist eine 1-Tages Schulung.
Und die zahlt der Chef, und ganz sicher nicht die Bundesargentur für Arbeit.

Mein Sohn hat damals KFZ-Mechatroniker gelernt und es wäre ja toll gewesen wenn er auch die Kundenautos hätte fahren dürfen wegen Probefahrt etc, dem wurde auch nichts gesponsort.

Aber nichtsdestotrotz - frag mal nach dort und lass uns das Ergebnis wissen.

Hier mal lesen: https://www.arbeitsamt.info/ausbildung-arbeitsamt/fuehrerschein-vom-arbeitsamt-in-der-ausbildung/

wenn man eine Lehre macht, bekommt man genügend Gehalt um sich den Führerschein selber zu zahlen. wenn man noch zuhause wohnt

Für den Gabelstabler braucht man keinen klassichen Führerschein, sondern den sog. Staplerschein:

https://www.jh-profishop.de/profi-guide/flurfoerderzeuge/#Staplerschein_Ja_oder_Nein

Ob bzw. inwieweit dieser ggf. bezuschußt wird, kann ich nicht sagen.

Es ist aber nicht unüblich, daß Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetriebe die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.

grisu2101  17.11.2023, 07:36

In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Staplerschein bezahlen.

1
Anayake 
Fragesteller
 17.11.2023, 07:38

Dankeschön, der Arbeitgeber hat uns gesagt, dass es von der Agentur für Arbeit finanziert wird, was auch bedeuten kann, dass sie als Ausbilder möglicherweise von der Bundesagentur für Arbeit für diesen Zweck gefördert werden.

Schönen Freitag!

1
Agamemnon712  17.11.2023, 07:41
@Anayake
der Arbeitgeber hat uns gesagt, dass es von der Agentur für Arbeit finanziert wird

Das hatte ich schon verstanden :D

dass sie als Ausbilder möglicherweise von der Bundesagentur für Arbeit für diesen Zweck gefördert werden.

Ist nicht zwingend erforderlich, und so ganz "seriös" wirkt das nicht auf mich.

Der "Staplerschein" kostet meines Wissens nach nur ein paar hundert Euro. Dieser Geldbetrag muß nicht zwingend "gefördert" werden.

2