ist es erlaubt in deutschland in einem wohnmobil, sprich ohne festen wohnsitz zu leben?

16 Antworten

Hallo, und das Postfach läßt du dir dann im Ausweis eintragen, oder wie? Fakt ist, wenn du das Wohnmobil bewegen willst, brauchst du Führerschein und Personalausweis, ergo eine feste Meldeadresse. Das kann z.B. bei deinen Eltern sein. Dort kannst du auch deine Post hinschicken lassen, ohne Postfach. Du darfst dauerhaft an einem Ort im Wohnmobil wohnen, wenn du auf einem Campingplatz stehst. Auf der Straße geht das nicht, da müsstest du täglich den Standort wechseln, da in Deutschland nur einmaliges Übernachten 'zur Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit' erlaubt ist, was normalerweise für längere Urlaubsfahrten gedacht ist. http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7b0fd870d.html Ich staune immer wieder, wie viele Leute in der Sommerzeit 'die große Freiheit' entdecken wollen. Spätestens, wenn die ersten Herbststürme einsetzen oder der Novemberregen in Schneematsch übergeht, suchen die meisten dann doch wieder die Kuscheligkeit der festen vier Wände. Gruß, Kerstin

Ja, du kannst ohne festen Wohnsitz in Deutschland leben. Du mußt dich aber trotzdem beim Einwohneramt melden. Es gibt aber auch soziale Einrichtungen, über die du dich melden kannst. So machen das auch z.B. Obdachlose.

Wenn du aber ein Wohnmobil hats, kannst du sogar als Dauercamper auf dem Campingplatz einen festen Wohnsitz anmelden. Gibt auch schon einige, die das machen. http://www.campen.de/threads/78533-dauercampingplatz-mit-erstem-wohnsitz-und-hund

Man muß aber mit dem Campingplatzbetreiber und mit der Gemeinde vorher darüber sprechen, wegen Post, Müll etc.

Natürlich kannst Du wohnen, wie und wo Du willst. Ein Postfach kannst Du aber nur dann bekommen, wenn Du eine feste Wohnadresse hast. Es gibt ja auch Briefe - z,B. Postzustellungsaufträge - die nicht in ein Postfach geliefert werden können und dürfen. Sie müssen persönlich zugestellt werden bzw. in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.

Häufig wird in Wohnmobilen übernachtet, die auf einem öffentlichen Parkplatz oder am Straßenrand geparkt sind. Damit bewegt man sich in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone: Zwar dürfen Wohnmobile wie andere Kraftfahrzeuge auch im Rahmen der Vorschriften der StVO (ohne Befristung im Gegensatz zu Anhängern) geparkt werden; dies ist zulässiger Gemeingebrauch. Das Übernachten im geparkten Wohnmobil kann jedoch, wenn es nicht nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient, als unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes betrachtet werden.

Im Allgemeinen wird in Deutschland die einmalige Übernachtung toleriert, so lange dadurch nicht der Verkehr behindert wird, örtliche Parkvorschriften eingehalten und keine Gegenstände wie zum Beispiel Campingmöbel, Grills oder Markisen außerhalb des Wohnmobils aufgestellt werden. Zumindest in einem Einzelfall wurde jedoch auch die einmalige Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit als Sondernutzung gewertet, da die Fahruntüchtigkeit erst nach dem Abstellen des Wohnmobils durch Alkoholgenuss bewusst herbeigeführt worden war. Um das Übernachten in Wohnmobilen zu regulieren beziehungsweise um den örtlichen Tourismus zu fördern, richten immer mehr Gemeinden spezielle Wohnmobilstellplätze ein. Quelle: Wickipedia

Aber sicher.
Wenn Du auf einem Parkplatz stehst, solltest Du (theoretisch) jede Nacht den Platz wechseln. In der Praxis kannst du aber "überziehen" und warten, bis Dich die Polizei zum Weiterfahren auffordert. Am besten tagsüber woanders stehen und Dich nachts auf Dein ruhiges Schlafplätzchen zurückziehen.

Gruß, earnest