Ist eine Entschuldigung unter rechtlichen Aspekten ein Schuldeingeständnis?

8 Antworten

Das ist eine gute Frage, gewöhnlich entschuldigt man sich ja nicht wenn man sich keiner Schuld bewusst ist.

Wäre wohl im Einzelfall zu klären wie es zu dieser Entschuldigung kam, direkt als Schuldeingeständnis wird man dies wohl kaum werten können, aber wäre ein Indiz dafür.

Mir fällt dazu ein Fall ein wo auf einer glatten Strasse ein Kind von einem LKW angefahren wurde weil es auf die Strasse rannte. Die Polizisten, die diesen Unfall aufnahmen, ermahnten den LKW-Fahrer bloss nicht im Krankenhaus aufzutauchen um sich nach dem Gesundheitszustand dieses Kindes zu erkundigen. Dies würde vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden, sie (die Polizisten) werden den LKW-Fahrer auf dem aktuellen Stand halten. Betr LKW-Fahrer erhielt dann eine geringe Strafe weil er die Geschwindigkeit nicht genügend den Strassenverhältnissen angepasst hatte, ob das nun anders gelaufen wäre wenn der (obwohl menschlich völlig nachvollziehbar) sich nach dem Kind erkundigt hätte weiss ich nicht.

Wau - eine gute Frage - und wohl tatsächlich nicht so einfach - schon gar nicht auf einer "Laienplattform" zu beantworten. Theoretisch würde ich sagen JA -, denn wer entschuldigt sich schon ohne Schulbewusstsein - andererseits wird es wohl auch auf die Formulierung der jeweiligen Entsch. ankommen 

Tatsächlich aber kann ICH das nicht sagen - bin selber mal gespannt, was sich hier so tut.

Sollte diese Frage für Dich allerdings nicht nur interessenhalber, sondern aus persönlichen Fakten wichtig sein, würde ich MEHRERE Anwälte fragen.

Neugierig auf ( fundierte ) Antworten verbleibe ich mit besten Wünschen:-)

Wenn die Entschuldigung schriftlich erfolgt und dezidiert beschreibt, wofür der Schuldige meint sich entschuldigen zu müssen, dann kann so eine Erklärung sicher auch juristisch verwertet werden.

Wenn man sich jedoch eher formal und pauschalisierend entschuldigt, dann wird sich daraus juristisch schwerlich ein Schuldeingeständnis ableiten lassen. Es ist ja auch nur selten so, dass eine Schuld vorliegt oder nicht vorliegt. Der Regelfall ist doch viel mehr, dass zunächst einmal nur eine Beteiligung am Geschehen vorliegt. Eine ganz andere Frage ist jedoch, welche Handlungen der sog. Schuldige nun ausgeführt hat, unter welcher Absicht eben diese Handlungen erfolgt sind, was er hätte wissen müssen, was er vorausschauend hätte berücksichtigen können, in welchem Umfang er sich hätte informieren müssen, wie er in der Situation hätte handeln sollen, usw, usw. All diese Faktoren werden noch nicht berührt, wenn der sich schuldig fühlende Mensch verbal bei dem Geschädigten entschuldigt.

Zudem kann eine Entschuldigung auch so gewertet werden, dass der sich Entschuldigende durch seine Geste verhindern wollte, dass es zu einer Eskalation der Gefühle beim Geschädigten kommen könnte. Er hätte vielleicht nur erreichen wollen, dass der andere nicht in eine Wut-, Hass- oder Vergeltungsstimmung gelangen sollte, sondern sogleich spüren könnte, dass er von dem möglichen Verursacher Empathie und mitfühlende Teilnahme an seinem Leid erfahren dürfte. Damit wäre eine größere Aufgeschlossenheit zu erwarten, nun auch seinerseits vielleicht eine Sensibilität für eine mögliche Mitschuld an dem Geschehen aufzubauen.

Bilanz: Eine Entschuldigung muss keineswegs ein Schuldeingeständnis sein, sondern kann auch ganz anderes bewertet werden, was sich aus Erfahrungen der gerichtlichtlichen Praxis sicher auch bestätigen lässt.

Rechtlich hat das eine andere Bedeutung.

Vor Gericht bei einer Sachverhaltsermittlung kann eine Entschuldigung für ein pflichtwidriges Verhalten dessen Begehung logischerweise implizieren, jedoch gibt es rechtlich betrachtet an sich die "Entschuldigung" nicht, sondern die nicht vorwerfbare Schuld.

Diese liegt vor, wenn man eine Pflicht verletzt oder eine Straftat begangen hat, jedoch aus persönlichen Gründen, diese nicht vermeiden konnte, es einen nicht vorzuwerfen ist.

Beispiele hierfür sind der Polizist, der das Opfer, der eine Spielzeugpistole auf den Polizisten richtet, erschießt oder der Unternehmer, der sich von einem Anwalt falsch beraten ließ, welche Praktiken erlaubt seien und welche nicht. 

Es kommt auf den Vorgang an , bei einem Unfall kann man das machen sollte sich aber vorher mit seinen Rechtsbestand beraten.. Denn es kommt wie gesagt und geschrieben  auf den Grund und die Situation an..

Es kann ohne Schuldanerkennung  durchaus Sinn machen zb im Krankenhaus einem Verletzten einige Blümchen und Genesungswünsche zu schicken  oder einen Besuch abzustatten.  Mir tun auch viele Unfälle leid ohne daran irgendwie beteiligt gewesen zu sein  einzig wegen der Folgen für die Betroffenen..

Dann aber  sehr vorsichtig mit Äusserungen beim nachfolgenden Gespräch sein.. Ist  Blöd gelauffen und leider kann ich nix dafür  das wir beide  gerade da in diese Strasse eingebogen bin und an dem Unfall mit  Beteiligt  war  ... währe zB. in mei nen Augen  kein Schuldeingeständnis .aber Bitte vorher beraten lassen..

 Joachim


Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief