Ist diese kündigung so rechtens?

3 Antworten

Ob die gekündigte Person aktiv eine Beschäftigung sucht und dazu verpflichtet ist, das sei mal dieser Person und der Agentur für Arbeit überlassen, also für mich gehört das nicht in ein Kündigungsschreiben


DerSchopenhauer  18.05.2024, 15:03

Wir haben hier einen Fall der lex imperfecta (gesetzliche Pflicht aber keine Sanktion, wenn man gegen das Gesetz verstößt)

Der ArbG hat eine entsprechende Hinweispflicht auf die rechtzeitige Arbeitslosmeldung; ansonsten droht eine Sperrzeit beim ALG-I bis zu einer Woche.

Aber Schadenersatzansprüche oder Bußgelder drohen nicht, wenn der ArbG das nicht macht (so das Bundesarbeitsgericht).

Dennoch machen das viele Unternehmen.

1

Dier Kuendigung ist erst einmal genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde.

Wenn die Kuendigungsfrist nicht eingehalten wurde (wir kennen deine Kuendigungsfrist nicht), kannst du innerhalb von 3 Wochen(!!!) ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das wird dann pruefen, was Sache ist.

Die Dreiwochenfrist ist unbedingt einzuhalten. Reichst du die Klage zu spaet oder gar nicht ein, bleibt die Kuendigung selbst dann voll wirksam, wenn sie eigentlich unwirksam waere.

Einen Anwalt brauchst du dafuer nicht. Nimmst du dir aber doch einen, musst du den auch dann selbst bezahlen, wenn du die Klage gewinnst.

das ist so üblich. Auch der Hinweis, sich bei der Arbeitsagentur zu melden. Klingt nach einer Notkündigung, um den AN loszuwerden.

Fristgerecht, jedoch "hilfsweise" trotzdem zum nächstmöglichen Zeitpunkt, wenn der Arbeitgeber die zulässigen Kündigungsfristen nicht kennt.

Flughafenausweis ist abzugeben.