Ist die Kastration bei Rüden gesetzlich verboten.?
Ich habe einen vierjährigen Rüden (Vizsla/Labrador Mix).Heute morgen habe ich mich mit einer Hundehalterin über Kastration unterhalten. Ich möchte meinen nicht kastrieren lassen. Sie meinte das sei gesetzlich auch verboten. Nur wenn es gesundheitlich erforderlich sei,wäre es erlaubt. Es wäre eine Amputation und daher verboten. Ich Frage mich jetzt,wenn es verboten ist,warum werden Tiere im Tierheim kastriert. Gilt das Gesetz dort nicht?
9 Antworten
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
§ 6(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn der Eingriff im Einzelfall:
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Hunde werden nach wie vor ohne vernünftigen Grund kastriert. §6 des Tierschutzgesetzes besagt, dass das „vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres“ ohne entsprechende Indikation verboten ist. Geburtenkontrolle wäre eine solche für eine Kastration. Diese fällt jedoch weg, wenn Hunde einzeln gehalten werden, da eine Fortpflanzung ohnehin ausgeschlossen ist.
Ich weiss auch nicht warum sich alle so sträuben. Es ist tatsächlich schlicht verboten. Punkt.
Und zum schluss ein tolles Zitat von einem Rechtsanwalt. Den gesamten Artikel kann man hier -> https://www.kanzlei-sbeaucamp.de/die-kastration-des-hundes-eine-juristische-betrachtung/ nachlesen. Alle die sagen „es ist erlaubt einen Hund per se zu kastieren sollten diesen Artikel unbedingt! Lesen.
„Die Kastration eines Hundes ist somit nach der Einschränkung aller Ausnahmenormen des § 6 Abs. 1 S. 2 TierSchG bei der üblichen Tierhaltung in Deutschland in nur in wirklich ganz wenigen Fällen erlaubt.
Dies sollte jedem Hundehalter bewusst sein. (Selbstverständlich verstoßen auch Tierärzte gegen das Tierschutzgesetz, soweit sie ohne medizinische Indikation Hunde in Deutschland kastrieren)“
Bei all dem Humbuk der hier geschrieben wird macht das überhaupt nichts , wenn dieser link hier doppelt und dreifach steht ;)
Stimmt, es ist Humbuk dass es verboten ist ;)
§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Alt.2 : zur weiteren Nutzung und Haltung des Tieres ... es ist wurst auf welche Tierart dieser Satz in erste Linie zielt. Es gilt so nun mal für alle Arten. Und nochmal, Anwälte würden sich dumm und dusslig verdienen, wenn Kastration verboten wäre, da sie täglich 1000 fach durchgeführt wird. Das würden sich viele Kanzleien nicht engehen lassen ;)
Und es gibt tatsächlich Leute wie dich, die es einfach nicht checken wollen. Gesetze muss man im ganzen sehen ind kann sich nicht einfach so einen Paragraphen rauspicken der nett klingt. Alle die darüber stehen, stehen mit denen darunter in direktem Zusammenhang.
Weisst du wieviel auf dieser Welt verboten ist und trotzdem machen es X-1000 Leute.
Zudem, jemand der seinen Hund kastiert haben möchte, der wird kaum zu nem Anwalt gehen und den Tierarzt verklagen. Ergo nein, da ist kein Geld zu holen.
Und zudem geht es bei der Frage schlicht und einfach darum, ob Hunde Grundsätzlich kastriert werden dürfen. Und da lautet die Antwort nunmal ganz klar: Nein, düfen sie nicht.
Aber mach dir nichts draus, bist nicht der einzige ders nicht versteht.
Nein Leute die blind Internetgeschrei verfolgen und einen Link finden, wo so etwas steht posten, die nerven ;) Und machen den Praxisalltag unerträglich.
Punkt 1 hat nichts mit Punkt 5 zu tun. Wenn sie etwas zu tun haben, wird explizit vermerkt. z.B. "Satz 2 Nummer 1a, 1b, 2 und 3" wird unten noch einmal wiederholt und zwar direkt.
Und nein ein öffentlicher Dienstleister wie ein Tierarzt, der an die GOT gebunden ist und im medizinischen Bereich arbeitet, kann nicht einfach gegen Gesetze verstoßen.
Was haben hier denn manche für eine Vorstellung.
Gesetze falsch lesen, einem ganezn Berufszweig Gesetzesbruch vorwerfen und meinen im Recht zu sein, weil man im Internet was gelesen hat
Wenn du dir so sicher bist, dann poste hier doch mal links welche deine Meinung untermauern. Aber bitte nicht irgendwelches Forumsgelaber, sonder seriöse Quellen.
Solltest du tatsächlich Tiermedizin studiert haben, dann wird es ja sicher Unterlagen darüber geben oder? Vielleicht ja nen Foto davon?
Ich werd mich derweilen mal weiterhin ans Gesetz halten.
Hier noch mal eine andere Quelle.
-> https://www.wuff.eu/wp/die-kastration-von-hunden-aus-rechtlicher-sicht/
brauchst du noch mehr? Kann ich dir verlinken. Allerdings wird mir langsam echt langweilig dabei immer und immer wieder das selbe zu lesen.
Aber du sagst ja, dass alle Humbuk erzählen und das ja alles nicht stimmt. Ich frag mich dann allerdings wirklich warum es soviele Artikel darüber zu lesen gibt die alle sagen „nein, man darf Hunde nicht einfach so kastrieren“. Die Menschen die all diese Artikel verfasst haben, haben sicher alle keine Ahnung.
Dann kann ich mich ja echt glücklich schätzen dass ich dich hier getroffen habe und du mir nun endlich den ultimativen beweis erbringst, dass sich alle anderen irren. Ich freu mich sehr auf deinen Link!
Der Link ist der text des Gesetzes, der nun mal impliziert, dass zur weiteren Haltung Kastriert werden darf. Es gibt Beispiele auf deiner Seite, jap. Schließt aber nicht aus, dass das Tier, wie im text nun mal verfasst, zur weiteren Nutzung Kastriert wird. Eine "Kanzlei" sagt es geht da eh nur um Nutztiere, andere sagen ja nee es geht um Tierheime, andere wieder sosnt etwas.
Fakt: es steht zur weiteren Haltung eine Unfruchtbarkeitmachung
Fakt: 1000de tierärzte können und dürfen in Deutschland nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Das wäre ein riesen Skandal und nicht immer nur Zankdiskussionen auf wuffi, fluffi oder gute Frage ;)
Dir ist bewusst dass es hier nicht um ein generelles Kastrationsverbot geht, sondern um ein Grundsätzliches. Das ist ein grosser Unterschied.
Dir ist auch bewusst, dass überall steht, dass man Gründe vorbringen muss um ein Tier zu kastrieren. Steht in allen Artikeln.
Dir ist auch bewusst, dass ein Tierschutzgesetz für Tiere gilt, nicht nur für Hunde oder?
Ich sags dir nochmal, ein letztes mal, vielleicht, aber nur vielleicht kapierst du ja endlich um was es hier geht:
Nein, man darf Hunde nicht grundsätzlich kastrieren, aber man darf sie kastrieren, wenn ein medizinischer Grund vorhanden ist.
Und ja, kann ich ja nix für wenn euer Gesetz so ist.
Und nein, hättest du richtig gelesen, dann hättest du auch rausgefunden dass es der „Kanzlei“ nicht um Nutztiere geht, sondern auch um Nutztiere. Man muss Dinge zu ende lesen und nicht einfach mitten drin aufhören.
Und ja, Tierschutz ist eine ganz andere Sache und kann nicht im geringsten mit privater Hundehaltung verglichen werden. Das tut aber keiner der Artikel. Beide behandeln die Themen differenziert. Aber eben, zu Ende lesen und dann noch zu verstehn was drin steht ist so ne Sache.
So und nun ist es mir echt zu blöd mit dir über etwas zu diskutieren, dass du offensichtlich nicht zu verstehen scheinst. Denn deine Texte beinhalten ein einziges, wiederlegbares Argument. Mehr hast du nicht zu bieten. Also wünsch ich dir nun einen schönen Abend
Hallo,
dieser Quatsch kommt immer wieder durch das Internet auf und weil keiner mal die ganzen Sätze des Gesetzes liest.
Wäre eine Kastration verboten, z.B. wie das Kupieren, dann würde die Tierarztpraxis dichtgemafht und 1000 Ärzte angeklagt.
Nein es ist nicht verboten zu Kastrieren.
Zitat:
Tierschutzgesetz § 6(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
"zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."
Dann zitiere bitte auch den gesamten § 6 TierschutzG richtig und vollständig:
Du vergisst hier nämlich stets und ständig einen sehr kleinen, aber EXTREM wichtigen Satz:
Das Verbot gilt nicht, wenn
- der Eingriff im Einzelfall ...
Also ist doch völlig klar: Grundsätzlich ist es verboten - im Einzelfall!!! kann es einen möglichen Grund geben ...
Nein, der Punkt der hier dirck gedruckt ist, um diesen geht es. Er sagt explizit es ist nicht verboten. Und nochmal !!! Wenn es verboten ist, würde es von Klagen nur so wimmeln. Und die Ämter lassen keine "Tierquälerei" in derartig großem Ausmaß zu. Wir leben hier im Bürokraten-Deutschland
grundsätzlich JA!
https://www.kanzlei-sbeaucamp.de/die-kastration-des-hundes-eine-juristische-betrachtung/
Die Kastration eines Hundes ist somit nach der Einschränkung aller Ausnahmenormen des § 6 Abs. 1 S. 2 TierSchG bei der üblichen Tierhaltung in Deutschland in nur in wirklich ganz wenigen Fällen erlaubt.
Dies sollte jedem Hundehalter bewusst sein. (Selbstverständlich verstoßen auch Tierärzte gegen das Tierschutzgesetz, soweit sie ohne medizinische Indikation Hunde in Deutschland kastrieren)
Csarasz und Samika68 haben ja bereits versucht das genau zu erklären, einige Unwissende hier meinen es jedoch anders und beharren besserwisserisch auf ihre Meinung. Lies einfach die Ausführungen der Rechtsanwältin dazu, sie hat es deutlich erklärt - müsste so also dem letzen jetzt klar sein ^^
Bei dir steht Tierarzthelferin. Du arbeitest also in deiner Praxis die keine Tiere kastriert? Rollige Katzen in der Wohnung, hypersexte Rüden .... ? Oder verstoßt ihr dann gegen das Gesetz?
Leute vom Fach sollten das eigentlich wissen.
Tierschutzgesetz § 6(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
"zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung
ODER!!!!!! - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."
*gäääähn* ja ja lesen UND verstehen sind anscheinend 2 Paar Schuhe. Und leider hast du nicht verstanden.
Wenn du einen männlichen Hund nicht führen kannst, ohne das er vorher kastriert werden muss, wäre es sinnvoll mal eine kompetente Hundeschule oder einen Sachkundekurs zu besuchen und sich über das Halten und Führen von Hunden zu informieren.
Keine Ahnung was diese Ausrede mit Erziehung ständig soll. Darum geht es nicht. Es ist per Gesetz nicht verboten. ist halt so ;)
Zumal ich mal ein praktikum bei einem TA empfehle. Unzählige Tiere hypersexen. Wir züchten lustig vor uns hin und glauben, dass man mit Erziehung einen Sexualtrieb in den Griff bekommt ;) Das geht nun mal nicht bei jedem Individuum. Gerne auch mal bei der Veterinärmedizin informieren. Nicht nur im Internet
ABER DU überliest ständig (extra??) folgenden wichtigen Satz im § 6
Das Verbot gilt nicht, wenn
- der Eingriff im Einzelfall ...
Also ist doch völlig klar: Grundsätzlich ist es verboten - im Einzelfall!!! kann es einen möglichen Grund geben ...
Und nur, weil es hier um ein Gesetz geht, sind doch noch nicht längst alle, die dieses zu erklären versuchen, Kastrationsgegner??
Das würde ja bedeuten, dass wir das Gesetz gemacht hätten ...
Der "Einzelfall" gilt, wie es da auch steht, für Punkt 1.
Der ist für den normalen Hundehalter aber uninteressant. Wir reden hier über Punkt 5.
Heißt man nehme den Satz oben.
Das Verbot gilt nicht.... und setze Nummer 5 daran.
Es sind Aufzählung, wann es überall nicht gilt. Und 5 hat weder etwas mit Einzelfall, mit Punkt 1 noch sonst etwas zu tun.
Und nochmal !!! Wäre es verboten, würde gehandelt dass Gesetze eingehalten werden
Ja richtig - und nur der Punkt 1 kann überhaupt bei Hunden greifen!
Eine unkontrollierte Fortpflanzung bei Hunden im Privathaushalt ist kein Argument, da nicht relevant - und die Haltung und "Nutzung" eines Hundes ist nicht von einer Kastration abhängig. Wie schon mehrfach erwähnt, stellen diese Punkte KEINEN ausreichenden Grund dar.
Es bleibt also - IM EINZELFALL - nur der Punkt 1 - "nach medizinischer Indikation".
unter dem Punkt
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."
ist eine problemlose Kastration möglich, sollte jemand der Meinung sein er könne eine solche unkontrollierte Vermehrung verhindern hatte dieser noch nie große Hunde denn ein Rüde der eine läufige Hündin wittert wird alles dransetzen den Akt zu vollziehen, dann hilft selbst ein hoher Zaun nicht mehr !!!
Ferner sind solche Kommentare wie "Bei diesen und ähnlichen Begründungen äußert der Hundehalter sein menschliches Interesse an größtmöglicher Bequemlichkeit. Dagegen steht allerdings das „Recht“ des Hundes auf körperliche Integrität. Wendet man oben genannte Ausführungen auf dieses Beispiel an, so kommt man zu dem Ergebnis, dass aus ethischer Sicht das „Recht“ des Hundes an seiner körperlichen Integrität das Interesse des Halters überwiegen sollte."
zwar einfach zu schreiben , aber bei vielen dominanten Hunden die ihrem Wesen nach ohne Kastration dann Amtstierärztliche Auflagen bis hin zur Tötung erleiden müssen.
Was dieses mit Bequemlichkeit zu tun hat erschließt sich nicht wirklich...
Zumal alle diese blinden "Kastrationsgegener" dieses ODER überlesen.
Oder zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird. Da geht es nicht mal um unkontrollierte Vermehrung.
Ich frage mich, was die Leute auch glauben. 10000 Tierärzte verstoßen gegen das Gesetz und keiner macht was? Das Internet verbreitet so viel Halbwissen. Das ist schrecklich
Frag sie doch beim nächsten Mal nach dem Gesetz und wo genau es zu finden ist. Das ist völliger Blödsinn und gehört in den Bereich des Hundehalter-Lateins
Man muss ein Gesetz schon in der Gesamtheit sehen und sich nicht die gewünschten Sätze nach belieben zusammenbasteln.
Ah ja - dann erklär doch mal bitte, wie es überhaupt zu einer unkontrollierten Fortpflanzung bei Hunden kommen könnte?
Ein Hund unterliegt immer der Aufsicht seines Halters - er darf nicht einfach so alleine in der Gegend herumlaufen.
Das TierschutzG ist nicht alleine für Hunde gemacht - da muss man also schon einmal differenzieren können.
Die unkontrollierte Fortpflanzung wäre z.B. bei Freigängerkatzen gegeben - daher trifft diese Ausnahme bzw. dieser Grund natürlich bei Katzen zu. Aber - wie gesagt - bei einem Hund nicht, da es keine unkontrollierte Fortpflanzung gibt.
Man muss ein Gesetz auch verstehen können ....
Aber - wie gesagt - bei einem Hund nicht, da es keine unkontrollierte Fortpflanzung gibt.
Allein, dieser Satz sagt zeigt mir, und das ist noch gar nicht mal böse gemeint, dass es hier an Ahnung zur Hundehaltung fehlt. Wer einmal einen Rüden erlebt hat, der aus dem nichts auf eine läufige Hündin zugerannt ist, der weiß was da sehr sehr schnell passieren kann. Und das man kopulierende Hunde, aufgrund der anotomischen Gegebenheiten, nicht trennen kann weiss man dann natürlich auch.
Ich hab hier 2 unkastierte Rüden zu hause und auch der Rüde den ich davor 13 Jahre lang hatte war unkastiert. Alle 3 sind in jeder Situation abrufbar. Da kann eine heisse Hündin ihre Rute auf die Seite nehmen und sich den Herren präsentieren, wenn ich rufe, dann kommen die sofort zu mir.
Ich denke es kommt auf die Erziehung drauf an. Bei mir gibts keinen zweifel ob man herkommt wenn ich rufe. Und das bekommt jeder Hundehalter ganz easy hin. Brauchthalt geduld und einen soliden Aufbau.
Es gibt 1000 Rüde die Hypersexen und auch wenn sei abrufbar sind, heißt es nicht dass es sie nicht stresst. Wir haben hier Tiere mit durchaus ausgerpägten Sexualtrieb. Das kann man nicht wegerziehen. Viele Rüden fressen weniger, bis hin zu Fieber und ständige Unruhe. Anstatt von 3 Hunden zu reden die man mal hatte/hat, einfach mal mit einem Veterinär reden, der täglich über 20 Tiere ind er Praxis hat
huch... du hattest ja den selben link schon reingesetzt. 2 "Doofe" = 1 Gedanke *lach*