Ist der „Gewinn“ aus Einkaufswagen steuerpflichtiger?
Hallo alle zusammen,
wenn ich hobbymäßig Einkaufswagen suchen würde um an das Geld zu kommen, was man braucht um den Wagen zu kriegen, wäre das steuerpflichtig?
5 Antworten
Das ist das gleiche Prinzip wie beim Sammeln von Pfandflaschen. Wenn du das Ganze regelmäßig und mit ernsthafter Gewinnabsicht machst, ist das – rein rechtlich betrachtet – gewerbliches Handeln und wäre als solches anzumelden. Selbst wenn es nicht gewerblich wäre, wären es einkommensteuerrechtlich zumindest sonstige Einkünfte. In jedem Fall wäre das Einkommen daher natürlich zu erklären und zu versteuern.
Nein dazu hat der BFH schon 1973 geurteilt.
Kein Gewerbe sondern sonstige Einkünfte
Du würdest dann 1€ oder 50 ct für jeden Wagen wieder bekommen, das wäre aus meiner Sicht nicht steuerpflichtig.
Der Weiterverkauf des Wagens vermutlich auch nicht, das wäre ja Hehlerei, weil der Wagen ja dem Markt gehört wo er geklaut wurde.
Weil 420 Euro im Jahr frei sind. Und das wird schwierig. In vielen Wägen gibt es keinen Chip mehr oder es steckt ein Plastik Chip.
Ja wäre es.
Ähnlich wie beim Pfand sammeln dürfte auch hier sonstige Einkünfte vorliegen und so wird ab einem Ertrag von 256€ das ganze steuerpflichtig
Wenn Du weniger als den Grundfreibetrag von 11.604 Euro im Jahr damit einnimmst und sonst keine Einkünfte hast, werden keine Steuern fällig.
Jeder finanzielle Zugewinn, ausserhalb eines z.B. Angestelltenverhältnisses ist ab einer gewissen Summe steuerpflichtig.
Würde ja sonst unter Schwarzarbeit fallen und die ist strafbar.
Natürlich