Ist das Abklemmen der Autobatterie von Feuerwehr nach Autounfall kostenpflichtig?
Mir wurde eine Rechnung für das Abklemmen der Autobatterie nach Verkehrsunfall von der Landeshauptstadt Düsseldorf zugestellt. Ist dieser Einsatz für den Halter kostenpflichtig?
Bei einem Verbrenner oder war das ein E-Auto?
Verbrenner
5 Antworten
Ja, nach eigentlich allen Feuerwehrgesetzen der Bundesländer sind Einsätze mit Luft-, Land- und Wasserfahrzeugen kostenpflichtig.
Der Grund ist, das für die Fahrzeuge in aller Regel eine Haftpflicht besteht, über welche der Einsatz bezahlt wird.
Frage gestellt und selbst beantwortet:
Ist das Abklemmen der Autobatterie von Feuerwehr nach Autounfall kostenpflichtig?
Mir wurde eine Rechnung für das Abklemmen der Autobatterie nach Verkehrsunfall von der Landeshauptstadt Düsseldorf zugestellt.
Feuerwehreinsätze im Zusammenhang mit Fahrzeugen sind für den Halter immer kostenpflichtig, da die Betriebsgefahr von in Betrieb gesetzten Fahrzeug ausgeht. Die Ausnahme ist die Hilfeleistung bei Gefahr für Gesundheit und Leben eines Menschen, also zB die Befreiung einer eingeklemmten Person nach Verkehrsunfall, das ist eine originäre Aufgabe der Feuerwehr, das abklemmen von Batterien und zB abbinden von Betriebsflüssigkeiten nicht, sowas sind Aufgaben für den Pannendienst oder die Straßenreinigung.
Feuerwehreinsätze rund um KFZ werden tatsächlich von der jehweiligen Kommune dem Halter in Rechnung gestellt, der muß die dann allerdings einfach an seine Versicherung weiterreichen.
wenn es erforderlich war auf jeden fall aus sicherheitsgründen
Ja, kann in Rechnung gestellt werden. Übernimmt aber die KFZ-Haftpflicht.