IP Adresse?
- In einer rechtlichen Angelegenheit benötige ich dringend Rat. Ein Familienmitglied hat unbefugt über mein Haus-WLAN Dinge auf Rechnung bestellt, die dann entwendet wurden. Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, diese Rechnungen zu begleichen, obwohl ich selbst keine Bestellungen veranlasst habe, sondern lediglich mein WLAN von einem Familienmitglied genutzt wurde? Ich kann allerdings nicht beweisen das es das Familienmitglied war
2 Antworten
Es kommt doch auf den genutzten Account an. Wem gehört er bzw. mit welchem Namen wurde er angelegt.
Oder halt Gastbestellung oder eigener Account. Aber wenn man über den Account eines anderen bestellt muss derjenige dem der Account gehört halt stornieren. Man wäre ja selber schuld aber scheint hier wohl eh nicht der Fall zu sein.
Ist doch nur logisch. Man ist selber schuld wenn man jemand anderem den Zugriff auf sein Account gibt. Am besten noch mit hinterlegter Zahlungsmöglichkeit um selber nicht zu zahlen. Gab genug Betrügerische Fälle wo Konten leergeräumt wurden.
Ich hab doch eben auch gesagt dass es hier nicht der Fall ist Otto Walkers
Natürlich nicht.
Wenn ein Unternehmen so doof ist, Dinge auf Rechnung zu liefern ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen, Prüfungen oder Identifikationen ist das allein deren Problem.
Sag denen, dass du die Bestellungen nicht getätigt hast und fertig. Alles andere ist deren Problem.
Nö, denn er war es ja trotzdem nicht. Auch wenn der auf seinen Namen angelegt worden sein sollte.