Internet? Telefonanschluss?
Hallo Hallo,
Und zwar folgendes. Ich wohne seit ca 4 Jahre zu Miete und es existiert zwar hier eine Telefonsteckdose nur habe ich keinen Telefonanschluss oder Internet. ( ich hoffe man versteht was ich meine) .
Also hier gibt es eine Steckdose aber wir haben keinen Anschluss, dass uns jemand erreicht oder , dass man Internet benutzen kann. Da ich bald im Homeoffice arbeiten will/muss ist das dringend nötig.
Meine Frage : Der Vermieter ist doch für diese Verantwortlich? Und muss die Kosten übernehmen ? Kann doch nicht sein, dass man seit paar Jahren ohne Anschluss zu funktionierenden Internet oder sonstiges hier sitzt ? Mein Partner meint ich soll es mit dem Vermieter klären. Er meint , dass wir dann einen Teil der Kosten übernehmen ? Geht's noch? Hat nicht jeder Mieter das Recht auf einen Anschluss der funktioniert ??? Da der Vermieter denke ich keine Lust hat das zu bezahlen. Kann aber nicht sein, dass wir einen Teil davon bezahlen oder erstmal für das Verlegen von neuen was weiß ich Kabeln im Voraus zahlen nur weil der Vermieter die Kosten nicht bezahlen möchte. Wie sind eure Erfahrungen? Man hat doch als Mieter ein Recht auf einen funktionieren Anschluss , dass man wenigstens ein Haustelefon hat , dann kann man auch Internet dazu machen. Wir haben derzeit davon garnichts man kann uns nur über Handy erreichen und Internet haben wir ich nicht. Sprich beim Einzug haben wir die Gegebenheiten nicht gehabt aber ein Telefonanschluss ist vorhanden, der anscheinend nicht funktioniert oder kein Internet geht. Ich sehe es nicht ein für dir Kosten als Mieter alleine dafür aufzukommen die Leitungen legen zu lassen oder es im Voraus zu zahlen ? Aus dem Grund weil der Vermieter es nicht zahlen möchte oder sonstiges? Das hätte doch beim Einzug schon funktionieren müssen? Wir sind haben beim Vermieter noch 150 Euro offen von der letzten Miete , dass hat doch aber nichts mit der Sache dann zu tun? Diesen Monat wurde die Miete alles überwiesen , nur letzten Monat waren wir im Verzug. Kann man echt sagen, erstmal die Miete abbezahlen ( also der Rest ) bevor iwas unternommen wird ??
Vielen Dank im Voraus !
Liebe Grüße
Hi, wieso ist noch was offen beim Vermieter?
eine Telefonsteckdose nur habe ich keinen Telefonanschluss oder Internet.
Was genau meinst Du? Dose ja, aber keine Leitung in der Wand?
Leider sind die Kosten derzeit hoch bei uns gewesen hauptsächlich noch wegem Strom.... wir schauen schon auf unsere Kosten aber letzten Monat mussten wir den Strom bezahlen.
Was genau meinst Du? Dose ja, aber keine Leitung in der Wand? Könntet ihr ein Telefon anschließen, wenn ihr einen Vertrag mit der Telekom macht?
Das ist , dass Problem , man muss erst schauen ob es geht wenn man einen Vertrag macht ob man überhaupt einen Telefon anschließen kann. Eine Dose ist vorhanden
7 Antworten
Der Vermieter ist nur für die Leitungs-Führung (Verkabelung) im Haus zuständig. Für den eigentliche Internet Anschluss brauchst du als Mieter eine vertrag mit einem Anbieter.
Es ist wie beim Strom, auch da musst du schon selbst um deinen Anbieter kümmern.
Du hast doch geschrieben dass eine Telefonsteckdose existiert. Über diese Dose wird auch der Internet Anschluss geschaltet. Es ist also auch eine Verkabelung vorhanden.
Der Anbieter muss sich bei fehlenden/defekten Inhaus-Verkabelung an den Vermieter wenden, das nicht nicht Aufgabe des Mieters. Und du als Mieter hast ein Recht auf einen Telefon/Internetanschluss.
Aber das Kabel Legen?
Klar - die Telekom legt nur bis ins Haus hinein zum Übergabepunkt. Das Kabel bis zu deinem Anschluss im Wohnzimmer musst doch du bezahlen
Und du als Mieter hast ein Recht auf einen Telefon/Internetanschluss.
Welches Recht soll das sein?
Dass man selbst Internet oder TV Kabel legen lässt ja, aber kostenlos bekommt man das normalerweise nicht
Von den Kosten war auch nicht die Rede, aber solche Inhausnetze gehören im Grunde zur Immobilie, also dem Besitzer/Vermieter. Der muss zumindest eine Gestattung zum Verlegen dieser Hausverkabelung eines Anbieter abgeben.
Das Recht auf den Zugang wird im Übrigen im TKG §156 festgelegt:
§ 156 Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
(1) Endnutzer haben gegenüber Unternehmen, die durch die Bundesnetzagentur nach § 161 Absatz 1, 2 oder 3 verpflichtet worden sind (Diensteverpflichtete), einen Anspruch auf Versorgung mit den von der Verpflichtung umfassten Telekommunikationsdiensten nach § 157 Absatz 2, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz, an ihrer Hauptwohnung oder an ihrem Geschäftsort, soweit diese sich in dem von der Verpflichtung umfassten Gebiet befinden. Der Diensteverpflichtete hat die Versorgung innerhalb der von der Bundesnetzagentur festgelegten Frist des § 161 Absatz 2 Satz 4 nach Geltendmachung durch den Endnutzer sicherzustellen.
Natürlich darfst du den Anbieter selbst wählen.
Und entweder es liegen Leitungen im Haus dann muss man diese verwenden wenn keine Technischen Gründe dagegen sprechen.
Wenn extra Verkabelung notwendig ist z.b. bei alten Leitungen, KANN natürlich der Hsusbesitzer auf seine Kosten übernehmen - muss er aber nicht.
Dann muss halt der Mieter selbst die Kosten der Verkabelung übernehmen.
Keine Ahnung wie du darauf kommst der Vermieter könnte das Verhindern.
TV, Radio, Telefon und Internet gehören heute genauso dazu wie Strom, Wasser und Heizung.
Der Vermieter kann ja auch nicht verhindern dass Du Strom bekommst.
Keine Ahnung wie du darauf kommt, das man den Anbieter frei wählen kann. Natürlich, aber das hatte ich auch nicht bestritten oder erwähnt..
Was verstehst du unter "alter Verkabelung?. Die ist oft besser für DSL geeignet als die von den Eklektiker verlegten Klingeldrähte.
Wenn die Telefonleitung schon beim Einzug nicht nutzbar war, habt ihr diese Situation akzeptiert, obwohl ihr eigentlich einen Anspruch darauf habt.
Nachträglich einbauen? Ja, das ist erlaubt, jedoch die Gebühren oder Kosten musst du vermutlich selber tragen (dafür kannst du die Hardware beim Auszug wieder mitnehmen, da dein Eigentum).
Zitat:
Sind im Haus keine Kabel vom Übergabepunkt zur Wohnung verlegt, hat der Mieter einen Rechtsanspruch darauf, die für den Telefonanschluss notwendigen Leitungen und sonstigen technischen Einrichtung zumindest selbst anzubringen. Es handelt sich um Einrichtungen, die der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder entfernen kann und auf Verlangen des Vermieters auch entfernen muss. Sofern durch die Leitungsverlegung nur ein minimaler Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist, erübrigt sich die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erteilung seiner Zustimmung aber auch nicht verweigern.
von dieser Seite:
https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm
PS:
Rufe die Telekom an, und melde einen nicht funktionsfähigen Telefonanschluss (TAE-Dose) in deiner Wohnung. Denn die Telekom ist Eigentümer bzw. verantwortlich für die Funktionsfähigkeit bis zur ersten TAE-Dose in der Wohnung.
Viel Erfolg!
Rufe die Telekom an, und melde einen nicht funktionsfähigen Telefonanschluss (TAE-Dose) in deiner Wohnung.
Dann wird Telekom nach der Rufnummer des Anschlusses fragen. Die gibt es nicht. Also passiert auch nichts, außer dass man beraten wird, einen Anschluss zu beauftragen. Ohne Vertragsverhältnis kümmert sich kein Provider um irgend etwas!
Natürlich wird dann ein Vertrag mit Festnetz-Telefon/DSL beauftragt werden müssen. Ohne Vertrag ist es zwecklos einen Telefonanschluss zu installieren oder zu reparieren oder aufzuschalten. Es gibt ja scheinbar eine TAE-Dose, in der Frage steht es doch
... es existiert zwar hier eine Telefonsteckdose nur habe ich keinen Telefonanschluss ...
Wie hoch die Anschlussgebühr ist, legt der Anbieter fest. Steht ja auch im Vertrag, der dann abgeschlossene wird (oft ist es eine Pauschale, je nach Anbieter).
Viel Erfolg!
Schau und lese in meinen Link : (Zitat daraus)
Der Telefonanschluss selbst (= die Verbindung zum Telefonnetz) ist eine Dienstleistung, die nicht vom Vermieter, sondern von den entsprechenden Telefongesellschaften (z.B. der Telekom) erbracht wird. Der Mieter bestellt den Anschluss nicht beim Vermieter sondern bei der Telefongesellschaft. Auf die von der Telefongesellschaft erhobenen Gebühren hat der Vermieter keinen Einfluß.
Viel Erfolg!
Danke jetzt blick ich da langsam durch vielen Dank !
Natürlich musst du einen Vertrag machen.
Mit dem Internetprovider deiner Wahl.
(Nach Möglichkeit nicht Telekom)
Rufe die Telekom an, und melde einen nicht funktionsfähigen Telefonanschluss (TAE-Dose) in deiner Wohnung.
Wenn doch gar kein Telefon angemeldet ist funktioniert der natürlich nicht. Wird doch automatisch bei der Anmeldung abgeklemmt.
Ohne Angemeldeten Anschluss hat er doch auch gar keine Telefonnummer
Sofern es nicht im Mietvertrag steht, Tv-Anschluss,Internet,Telefon, wünsche ich dir viel Spass mit Mietverzug und deinem Vermieter !
Der Vermieter sagte uns selber, dass nach 150 Euro alles sozusagen "Quit" ist. Leider haben uns die derzeitigen Strompreise sozusagen erschlagen... ansonsten hat es auch funktioniert mit der Miete .... meine Frage ist nur , wenn nicht mal Kabel existieren , dass wir sozusagen für den Umbau auf den Kosten als Mieter drauf sitzen bleiben oder einen Teil zahlen müssen ??
Der Vermieter ist doch für diese Verantwortlich?
Nein .
Und muss die Kosten übernehmen ?
Nein .
Man hat doch als Mieter ein Recht auf einen funktionieren Anschluss
Aus welchem Gesetz leitest du das ab?
Wir sind haben beim Vermieter noch 150 Euro offen von der letzten Miete
Das wird bestimmt ein interessantes Mietverhältnis.
Kann man echt sagen, erstmal die Miete abbezahlen ( also der Rest ) bevor iwas unternommen wird ??
Ja. Man kannauch sagen dass wenn der fehlende Betrag nicht beglichen wird eine Kündigung droht.
Der Vermieter meinte, dass wenn es beglichen ist alles quit ist , sozusagen. Ich meine , dass man doch einen Anspruch hat in einer Mietwohnung, dass man wenigstens ein Haustelefon benutzen kann ?
Ich habe ein bisschen recherchiert und bin auf Seiten gekommen wo es heisst, dass Mieter ein Recht auf Telefonanschluss / Internetanschluss haben.
Man hat nur kein Recht drauf , wie schnell das Internet ist usw, dass ist mir sonderlich egal Hauptsache überhaupt einen Anschluss
heißt noch lange nicht dass der Vermieter diesen bereit stellen muss. Er darf ihn nur nicht verweigern.
Zu den Mindestanforderungen bei Wohnraum, die ohne besondere Nachfrage des Mieters vorausgesetzt werden gehören regelmäßig:
Stromanschluss.
Wasseranschluss (mit Abwasser) und Toilette.
ausreichender Wärme- und Schallschutz.
Übergabepunkt für Telefonfestnetz.
https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm
Die Leitung wird vom Anbieter freigeschaltet, O2, Telekom oder wen auch immer ihr beauftragt, meist kommt ein Techniker raus und das bezahlt man dann auch, oder der Anbieter übernimmt das. Vorausgesetzt, es sind Leitungen in der Wand bzw. dem Haus verlegt. Ich hab noch nie von einem Haus ohne funktionierenden Telefonanschluss gehört. Meist gibt es im Keller eine Verteilerdose, dort laufen die Leitungen der Wohnungen zusammen.
Das ist , dass Problem , man muss erst schauen ob es geht wenn man einen Vertrag macht ob man überhaupt einen Telefon anschließen kann. Eine Dose ist vorhanden
Das läßt sich ja rausfinden. Frag bitte bei der Telekom nach, wie die dann vorgehen, bzw. bei O2 etc.
Als Mieterin hast du ein Recht auf einen Telefonanschluss, gehört laut Gesetz zur Grundausstattung jeder Wohnung.
Dann muss ich morgen mal schauen im Keller ... oder sonstiges. Ich kenne mich leider garnicht aus sehe nur iwie , dass es eine Telefondose hier gibt aber wie die funktionieren soll nach der Aussage von meinem Partner muss hier anscheinend noch iwas gelegt werden
Ich hab meine Antwort nochmal ergänzt. Bitte frag nach beim Telefonanbieter. Der Vermieter muss Telefon zur Verfügung stellen.
Das ist , dass was ich meine ! Die Verkabelung ist nicht gegeben . Wir würden uns selber um den Vertrag mit einem Anbieter kümmern ( ich bitte drum, dass ist ja unser "Problem " dann. Die Anbieterkosten müssen wir ja dann zahlen. Aber das Kabel Legen? Ich weiss nur, dass vorher hier eine ältere Dame gewohnt hat und glaube kein Internet genutzt hatte.