Inkasso ohne Zahlungserinnerung?
Am 16.07.2019 erhielt ich einen Zahlungsbefehl des Inkassobüros der Creditreform Osnabrück/ Nordhorn Unger KG in Höhe von 60,89 €. Dazu erhielt ich per Mail vom Inkassobüro folgende Info: Bad-Apotheke (apotal.de) hat uns beauftragt mit Ihnen zu klären, weshalb die Rechnung vom 12.04.2019 in Höhe von 60,89 € noch offen ist.
Auf Nachfrage bei Bad-Apotheke, erhielt ich folgende Antwort: Wir haben Ihre Rechnung vom 12.04.19 über 10,78 € an Creditreform weitergeleitet. Die von Credtireform gestellte Rechnung ist somit richtig. Auf meine Erwiderung, dass ich weder eine Rechnung bzw. Zahlungserinnerung über 10,78 € noch über 60,89 € erhalten habe, teilte mir die Frau Schwermann lakonisch mit, das die Rechnung über 60,89 die Rechnung über 10,78 € plus Gebühren des Inkassobüros sei.
Auf meine erneute Einwendung mit der Bitte um Zusendung der offenen Rechnung über 10,78 € und Rücknahme des Inkassoauftrages erhielt ich keine Antwort.
Ich bin als schwerbehinderter Rentner in Pflege über ein derart kundenfeindliches Geschäftsgefahren entsetzt.
Seit vielen Jahren habe ich als Stammkunde bei der Bad-Apotheke (apotal.de) mit hunderten Rezepteinsendungen und Bestellungen zum Umsatz beigetragen und nun
hetzt man mir ein Inkasseunternehmen auf den Hals, statt eine Zahlungserinnerung über 10,78 € zuzusenden.
Kann ich ein Rechtsmittel dagegen einlegen?
7 Antworten
Ein Inkassobüro kann keinen Zahlungsbefehl - (was soll das sein?) aussprechen.
Es gibt einen Gerichtlichen Mahnbescheid, gegen diesen wären Rechtsmittel einlegbar.
Wenn eine Rechnung offen ist, bezahle diese. I.d.R. ist es nicht notwendig, eine Mahnung zu senden, da Du mit Rechnung und Zahlungsdatum automatisch in Verzug gerätst. Genau so wenig ist es jedoch für den Gläubiger notwendig, ein Inkassounternehmen einzuschalten, denn der Gesetzgeber hat den gerichtlichen Mahnweg über einen Mahnbescheid vorgesehen.
Vermutung: gab es eine Rücklastschrift für eine Zahlung per EC Karte mit Unterschrift?
In dem Fall bedarf es keiner Zahlungserinnerung und der Betrag ist die Hauptforderung, die Rücklastschriftkosten, die Adressermittlungskosten + Inkassokosten. In der Höhe so auch OK.
Edit: sehe gerade, es ist ja ein Versandanbieter. Wie wurde denn gezahlt bzw. hätte gezahlt werden sollen?
Rechtsmittel kannst Du auf gar keinen Fall einlegen, da es sich bei den Inkassoläden um rein privatwirtschaftliche Unternehmen handelt.
Wenn ich das richtig sehe, sind die gut 10 € von dir zu bezahlen, da du Medikamente bestellt hast. Die wichtige Frage ist aber, hat man dir wirklich die Rechnung zugesendet, gegebenenfalls als Beipack in einem Paket mit Medikamenten? Die inkassokosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn die Apotheke nachweislich dir eine Rechnung präsentiert hat. Wie war der genaue Vorfall?
Es ist nicht mehr so wie zu früheren Zeiten, dass man seine Kunden namentlich kennt und anruft, wenn es irgendwo hakt. Das ist unpersönliche Buchhaltung. Nicht bezahlt, also wird es weitergeschickt.
Rechtsmittel völlig sinnlos!
Ärgerlich ist der sehr niedrige Rechnungsbetrag. Bei 100 Euro wären die Kosten vermutlich auch nicht wesentlich höher gewesen
Die Rechnung alleine reicht nicht aus.