Inkasso ohne Zahlungserinnerung?

7 Antworten

Ein Inkassobüro kann keinen Zahlungsbefehl - (was soll das sein?) aussprechen.

Es gibt einen Gerichtlichen Mahnbescheid, gegen diesen wären Rechtsmittel einlegbar.

Wenn eine Rechnung offen ist, bezahle diese. I.d.R. ist es nicht notwendig, eine Mahnung zu senden, da Du mit Rechnung und Zahlungsdatum automatisch in Verzug gerätst. Genau so wenig ist es jedoch für den Gläubiger notwendig, ein Inkassounternehmen einzuschalten, denn der Gesetzgeber hat den gerichtlichen Mahnweg über einen Mahnbescheid vorgesehen.

Vermutung: gab es eine Rücklastschrift für eine Zahlung per EC Karte mit Unterschrift?
In dem Fall bedarf es keiner Zahlungserinnerung und der Betrag ist die Hauptforderung, die Rücklastschriftkosten, die Adressermittlungskosten + Inkassokosten. In der Höhe so auch OK.

Edit: sehe gerade, es ist ja ein Versandanbieter. Wie wurde denn gezahlt bzw. hätte gezahlt werden sollen?

Rechtsmittel kannst Du auf gar keinen Fall einlegen, da es sich bei den Inkassoläden um rein privatwirtschaftliche Unternehmen handelt.

Wenn ich das richtig sehe, sind die gut 10 € von dir zu bezahlen, da du Medikamente bestellt hast. Die wichtige Frage ist aber, hat man dir wirklich die Rechnung zugesendet, gegebenenfalls als Beipack in einem Paket mit Medikamenten? Die inkassokosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn die Apotheke nachweislich dir eine Rechnung präsentiert hat. Wie war der genaue Vorfall?


mepeisen  18.07.2019, 15:34

Die Rechnung alleine reicht nicht aus.

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Jewi14  18.07.2019, 15:39
@mepeisen

Klar, auf der Rechnung muss auch ein Fälligkeitsdatum genannt werden und der berühmt-berüchtigte Hinweis auf Zahlungsverzug.

Deswegen fragte ich ja wie genau der Vorfall ablief.

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mepeisen  18.07.2019, 15:44
@Jewi14

Ein Fälligkeitsdatum bewirkt keinen Verzug. Wenn überhaupt, muss die BGB-30-Tages Regel mit Verbraucherbelehrung auf der Rechnung stehen.

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Jewi14  18.07.2019, 15:46
@mepeisen

Rate mal was ich mit berühmt-berüchtigten Hinweis auf Zahlungsverzug meinte.

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mepeisen  18.07.2019, 15:54
@Jewi14

Ist ja ok, wenn du das richtige meinst, aber jemand, der das Wort "Fälligkeitsdatum" liest ohne Kenntnisse der Gesetze an dieser Stelle, könnte es falsch verstehen ;-)

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Es ist nicht mehr so wie zu früheren Zeiten, dass man seine Kunden namentlich kennt und anruft, wenn es irgendwo hakt. Das ist unpersönliche Buchhaltung. Nicht bezahlt, also wird es weitergeschickt.

Rechtsmittel völlig sinnlos!

Ärgerlich ist der sehr niedrige Rechnungsbetrag. Bei 100 Euro wären die Kosten vermutlich auch nicht wesentlich höher gewesen