In der probezeit Kündigung?

2 Antworten

Du hast noch keinen Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz. Den gibt es erst ab dem 7. Monat und dann auch nur in Betrieben mit rechnerisch mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern.

Ohne Kuendigungsschutz kann der Arbeitgeber dir jederzeit fristgemaess kuendigen, ohne dafuer einen ausreichenden Grund zu benoetigen.

Mit einer Probezeit hat das allerdings nichts zu tun. Das gilt auch dann, wenn gar keine Probezeit vereinbart wurde oder eine kuerzere als 6 Monate bereits abgelaufen ist.

Leider kann dich der Arbeitgeber in der Probezeit ohne Begründung kündigen.

Aber ehrlich gesagt wenn er dies macht sei froh das du diesen Vorgesetzten los bist. Wenn er schon nur " ok" sagt und dir keine Besserung wünscht, sagt das schon einiges über ihn aus.