Immobilienpreis Wohnfläche vs. Keller/Dachboden?

2 Antworten

Da kommt so oder so ein Wust an Bedingungen auf Sie zu, die Sie nicht nur baurechtlich zu beachten hätten.

Zustimmung der Miteigentümer zur Maßnahme selbst wie Änderung der Teilungserklärung wg. sich evtl. verändernder Miteigentumsanteile.

Eine Entscheidung dürfte die WEG frühestens dann treffen, wenn Ihr genehmigungsfähige Baupläne (Veränderung der Wohnflächen/Grundsteuer "B") vorgelegt werden, die später ggfs. in die neu zu formulierende Abgeschlossenheitsbescheinigung einfließen.

Bitte nochmals sorgfältig die Teilungserklärung lesen, ob der Dachboden zu dieser Wohnung gehört. Nach dem Ausbau stellt sich die Frage der Kostenverteilung nach der Wohnfläche und über welchen Zähler der Strom läuft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler

Sloxy91 
Fragesteller
 15.04.2022, 16:05

Der Dachboden gehört tatsächlich ausschließlich zu unserer Wohnung. Strom etc läuft über unseren Zähler

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