Immobilie?

4 Antworten

Also so wie ich im Internet gelesen habe (ohne Gewähr):

Eine Schenkung ist eine vorweggenommene Erbfolge und wird so ähnlich wie ein Erbe behandelt. Dabei handelt es sich juristisch um eine Schenkung und nicht um einen Erwerb. Deshalb kann aus meiner Laiensicht auch keine Grunderwerbsteuer anfallen. Allerdings kann Schenkungssteuer anfallen!

Wenn sowas geplant ist, sollte man sich gründlichst informieren bei einem Notar oder Anwalt - denn verbunden mit einer Schenkung kann ggf. auch ein Erbteilsverzicht oder anderes vereinbart werden.

Beim Kauf / verkauf nicht also nehme ich an das auch bei Schenkung diese nicht anfällt.

Aber Schenkungsteuer ist natürlich fällig wenn die Beträge überschritten werden was bei einem Haus doch recht schnell geht.

nein, Grunderwerbsteuer fällt nicht an. Beim Verkauf nicht wie bei einer Schenkung ebenfalls nicht. Bei der Schenkung fällt halt die Schenkungssteuer an.

das beste und günstigste währe die mutter notariell auszutragen
und im zweiten anlauf den sohn auszutragen
somit fallen keinerlei steuern an