Immobilien - Grunderwerbssteuer-frei bei Verkauf an Neffen?

4 Antworten

Zu den nach dem Grunderwerbsteuergesetz begünstigten Angehörigen zählen: Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten (sofern sie einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben oder hatten), Eltern, Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Wahlkinder oder Schwiegerkinder der Übergeber, nicht aber bspw. Geschwister, Neffen, Nichten oder Cousins.

Zu beachten gilt es daher insbesondere, dass Schenkungen oder Erbschaften für Geschwister, Nichten und Neffen erheblich teurer sind, als der Erwerb eines Grundstücks durch steuerlich privilegierte Angehörige.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nixverstehen999 
Fragesteller
 16.12.2019, 11:23

danke. so kennen ich das auch.

also ist das was unter dem oben stehenden link steht falsch?

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Ein Anruf beim Finanzamt und du bekommst die Auskunft aus erster Hand.


nixverstehen999 
Fragesteller
 16.12.2019, 01:08

versteh diese antworten nicht ganz, wenn ich keine ahnung habe, dann schreib ich doch lieber gar nichts. das hilft doch niemand.

also vielleicht jemand der es weiß?

danke.

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herja  16.12.2019, 01:16
@nixverstehen999

Diese Auskunft bekommt man rechtsverbindlich völlig kostenfrei, ohne irgendwelche Anträge!

Soviel zu "Ahnung haben"!

Hier bekommst du das nicht!

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nixverstehen999 
Fragesteller
 16.12.2019, 01:20
@herja

nein bekommt man natürlich nicht! bitte kein unsinn verbreiten. das internet ist schon so voll genug von falschen aussagen.

also alle die die falsche aussage gelesen haben: man bekommt natürlich "NICHT" einfach so ohne antrag eine rechtsverbindliche aussage und kostenfrei ist es natürlich auch nicht!

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wer weiß es genau?

das (örtlich zuständige ) Finanzamt - also stelle die entsprechende Frage bitte dort. Hier kann und wir Dir niemand eine rechtsverbindliche Auskunft geben (können).


nixverstehen999 
Fragesteller
 16.12.2019, 01:07

das ja mal eine "tolle" antwort. und nein, die bekommt man da natürlich auch nicht so einfach beim finanzamt. da muss man ein kostenpflichtigen antrag stellen, es darf nicht unter die bagatellgrenze fallen usw..

aber mag sein, dass es trotzdem jemand weiß.

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du hast du wohl recht. Im Gesetz steht ausdrücklich das nur der Erwerb in gerader Linie steuerfrei ist. Auch der Erwerb durch Geschwister ist nicht begünstigt ( vgl. FG Münster v 28.05.2008, 8 k 1597/06.

eine theoretische Möglichkeit wäre das Objekt erst an die Eltern zu übertragen, die es dann später an ihren Enkel übertragen. Dann wäre alles in gerader Linie. Da ist man aber schnell beim gestaltungsmissbrauch. Da es bei der grest um viel Geld gehen kann sollte man auf jeden Fall mit einem Steuerberater sprechen


nixverstehen999 
Fragesteller
 16.12.2019, 11:25

danke. ich glaube bei brüdern, gibt es aktuell eine neues (spezielles) urteil. aber da hab ich mich noch nicht so eingelesen.

hier geht es aber wie gesagt um "neffen und nichten". mich hat halt der link bei immobilienscout24 verunsichert, bei dem aisdrücklich steht, dass auch neffen steuerbefreit sind.

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