Ich möchte Unterhalt einklagen, bin aber neu Verheiratet und habe kein eigenes Einkommen, wer zahlt Anwalt?

6 Antworten

Setze ein Schreiben auf, indem du genau formulierst was du jetzt möchtest. Dazu braucht es (erstmal) keinen Anwalt.

Schreibe ihm, dass er dir seine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate zusenden soll, sowie den letzten Steuerbescheid, damit du den Unterhalt berechnen kannst. Schreibe auch gleich dazu, dass er rechtlich dazu verpflichtet ist und du, falls er dies nicht bis Datum xx.xx.xx macht, du leider gezwungen bist dir anwaltliche Hilfe zu holen um eine Auskunftsklage einzureichen, deren Kosten er zu tragen hat....

Damit hast du ihn schon mal in Verzug gesetzt! Reagiert er nicht, dann hole dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein (15 Euro) und gehe zum Anwalt.

Du hast einen Titel? Einen Unterhaltstitel? Dann ist der erste Schritt ja schon mal erledigt! Da kannst du gleich eine Lohnpfändung einleiten...

https://www.schuldnerberatung.de/lohnpfaendung-kindesunterhalt/

Auch dazu könntest du ihm vorab eine Frist setzen bis wann er den Unterhalt zu zahlen hat und eben mit Lohnpfändung drohen... Oder betrifft der Titel nur Altschulden? Hier muss man regelmäßig tätig werden!

Wenn Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde, dann ist ja davon auszugehen, dass er nicht viel hat... Ggf. ist er gar nicht leistungsfähig?

Prozesskostenhilfe ist auch abhängig vom Einkommen deines Mannes. Denn er ist dir gegenüber unterhaltsverpflichtet. Aber das kann man im Vorwege schon mal prüfen... Bekommst du keine Prozesskostenhilfe und kommt es zum Vergleich, dann wird Jeder seinen Anwalt zahlen dürfen...

https://www.juraforum.de/lexikon/prozesskostenhilfe

Für die Namensänderung: er hat ebenfalls das Sorgerecht? Wie erfolgte die Zustimmung? Mündlich oder schriftlich? Er kann sich mittlerweile aber auch anders entschieden haben. Dann bleibt nur der Klageweg! ABER: Ausgang ungewiss!

Er hat kein Sorgerecht? Das Kind ist wie alt? Es bedarf nicht mal seiner Zustimmung und nicht er muss zum Standesamt, sondern ihr... Das Kind formuliert seinen Willen, dass es der Einbenennung zustimmt, ihr unterschreibt, Fall erledigt.

Wie wäre die Option einer Adoption? Wenn er sich eh nicht kümmert, dann würde er einer Adoption vielleicht zustimmen? Oder du zwingst ihn sich zu kümmern! Kann man auch gerichtlich einklagen... wobei ich schätze, dass dafür kein Interesse (mehr) besteht.

Den Unterhalt für die Tochter muss er bis zu ihrer Volljährigkeit zahlen. Das kannst du auch ohne Anwalt einfordern.

Er kam dir da allerdings auch entgegen, dass er einer Namensänderung zustimmt und sein ok gab. Das solltest du als keine Selbstverständlichkeit ansehen.

Dir selber muss er nichts mehr bezahlen, da du wieder verheiratet bist.


Wittekind1987 
Fragesteller
 03.11.2019, 11:02

Nein, ich wollte selbst bei der Scheidung keinen Unterhalt und habe sogar auf die Rentenansprüche verzichtet.

Er sollte sich nur um seine Tochter kümmern, dass war mir das wichtigste.

Am liebsten würde er Sie ganz loswerden, deshalb würde er zu allem zustimmen.

Nur nicht heute, vielleicht morgen wenn er Die Zeit findet.

Er hat schließlich wichtigeres zu tun, als sich um sein Kind zu kümmern.

Das war übrigens sein Wortlaut.

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Prinzessle  03.11.2019, 11:11
@Wittekind1987

Da hast du ihm ja einiges geschenkt, vor allem mit den Rentenansprüchen. Es ist natürlich traurig musst du nun um die Zahlungen für eure Tochter kämpfen. Aber das Recht steht auf deiner Seite.

Wie hier schon jemand schrieb, würde ich ihm per Einschreiben eine Frist setzen seinen Pflichten nach zu kommen. Und anfügen, dass du sonst rechtliche Schritte gegen ihn einleitest, wofür er die Kosten zu übernehmen hat, da er der Säumige ist und du das lieber gütlich geregelt hättest.

Ich wünsche dir viel Glück, auf dass er einsichtig genug ist dies nicht zu verkomplizieren und somit teurer werden zu lassen. Aber es ist klar, dass er die Kosten tragen werden muss.

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Wittekind1987 
Fragesteller
 03.11.2019, 12:33
@Prinzessle

Das ist lieb, Danke!

Ich hoffe,dass alles unkompliziert klappt.

Da ich meinem Mann nicht auf der Tasche liegen möchte, versuche ich mein Glück bei der Prozesskostenhilfe.

Aber natürlich würde mein Mann auch die Kosten übernehmen ansonsten.

Am besten wäre natürlich, dass mein Ex Mann dafür aufkommt. Er hat es schließlich soweit dann kommen lassen.

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Prinzessle  03.11.2019, 18:22
@Wittekind1987

Ja das ist wirklich zu hoffen, denn es führt kein Weg daran vorbei und Sünd und Schade einem Anwalt auch noch Geld in den Rachen zu schieben, wo doch alles vollkommen klar ist.

Dein Ex hat für seine Tochter zu zahlen, kann er das selbst nicht, schiesst ihm das der Staat vor und fordert dies wieder zurück, sobald er kann.

Darum mache dir keine Sorgen

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Ich würde das zuerst noch einmal ohne Anwalt machen. Formlos mit Fristsetzung per Einschreiben. Dort auf weitere rechtliche Schritte verweisen und dann kann man den Anwalt heranziehen. Die Kosten müssen dann - sofern Anspruch ggü dem Ex besteht - auch von ihm getragen werden.


Wittekind1987 
Fragesteller
 03.11.2019, 10:43

Dankeschön, dass hört sich erstmal plausibel an.

Dann fertige ich gleich ein Schriftstück, und sende es morgen ab.

Ich wollte es von Anfang an friedlich klären seid August, aber irgendwann ist auch mal Schluss

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Dein jetziger Mann sollte den Anwalt für Dich zahlen.

Ansonsten gehst Du einfach zum Anwalt und bittest ihn, das für Dich in die Wege zu leiten, auch mit der Verfahrenskostenhilfe für die Tochter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Du bist Jung, Gesund und neu verheiratet.

Somit ist dein neuer Ehemann für dich zahlungstechnisch in der Verantwortung.

Du könntest dir auch Arbeit suchen und selbst Geld verdienen.

Dein Mann ist mit den Zahlungen nun nicht mehr relevant für dich.

Die Kosten für einen Anwalt kannst du dir sparen.

Und die Familiengerichte haben wahrlich besseres zu tun als die Rachsucht einer Ex-Ehefrau zu befrieden.


Wittekind1987 
Fragesteller
 03.11.2019, 10:41

Rachsucht?

Witzig. Ich möchte einfach nur den Unterhalt für meine Tochter. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich war bis vor 4 Monaten berufstätig, bin aber in Elternzeit. Danke der Nachfrage.

Keine Ahnung, in welcher Persönlichen Krise du dich befindest, aber ein Vater ist zum Unterhalt verpflichtet- ob es dir passt oder nicht mein lieber!

Wünsche dir trotzdem alles gute, in deinem traurigen, zornigen kleinen Leben.

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Griesuh  03.11.2019, 11:03
@Wittekind1987

In einer Krise scheinst ja du du stecken. Dass es um den Unterhalt der Tochter geht hast du aber in der Ursprungsfrage nicht klar verständlich stehen gehabt. Und ist die Tochter über 18 und hat eine Berufsausbildung, so hat auch sie keinen Unterhaltsanspruch mehr. In Ausbildung und Studium besteht der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr. Und was die Kosten anbelangt kannst du einen Antrag auf prozesskostenhilfe stellen und oder einen Beratungsschein für den Anwalt beantragen. Ob das aber klappt kann ich mir nicht vorstellen, da du wieder verheiratet bist.

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floppydisk  03.11.2019, 13:49

Das ist teilweise falsch.

Für sie ja, aber es gibt noch Nachwuchs - sofern der neue Ehepartner die Kinder nicht offiziell adoptiert, steht der leibliche Vater in vollem Umfang in der Pflicht.

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Griesuh  03.11.2019, 16:19
@floppydisk

Sofern das/die Kinder noch in der Ausbildung sind/ studieren und bis maximal 25 Lebensjahr. danach ist schluß mit Lustig , sprich ende mit Unterhaltsanspruch.

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Kessie1  03.11.2019, 19:40
@Griesuh

Es gibt im Unterhaltsrecht keine Altersgrenze! Kindergeld gibt es mit 25 nicht mehr... Aber Studenten, Spätzünder, Kinder die erst eine Lehre und dann ein Studium machen... Die haben Anspruch auch über das 25.te Lebensjahr hinaus..

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