Kinderzuschlag als Beamter bei nicht leiblichem Kind im selben Haushalt(unverheiratet)?

3 Antworten

Das kommt auf das Einkommen an. 

Man muß folgende Vorrausetzungen erfüllen.:


- Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für das Kind.

- Ihr Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende).

- Ihr Bruttoeinkommen übersteigt nicht die Höchsteinkommensgrenze.

- Zusammen mit dem Kinderzuschlag haben Sie so viel Einkommen, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben

Heißt maximal bekommt ihr Kinderzuschlag für die 2 bei euch lebenden Kinder.
Das sind maximal 170 pro Kind.


ska123 
Fragesteller
 10.10.2017, 12:53

Es geht um die Besoldung eines Beamten, nicht ums ALG. Trotzdem Danke

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Caila  10.10.2017, 13:51
@ska123

Das ist mir bewußt, meine Angaben stimmen dennoch.

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Silberheim  10.10.2017, 13:59
@Caila

@Caila: Haben aber mit der Frage absolut gar nix zu tun !

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Caila  10.10.2017, 14:32
@Silberheim

Doch,  du hast schließlich nach Kinderzuschlag gefragt.

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ska123 
Fragesteller
 10.10.2017, 14:44
@Caila

Entschuldigen sie bitte, ich habe Ihren Text falsch verstanden. Vielen Dank 

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Silberheim  10.10.2017, 14:45
@Caila

Erstens nicht ich habe gefragt!
Und Zweitens ja korrekterweise müsste er nach "dem Kinderanteil im Familienzuschlag" fragen, ABER das was du meinst heißt auch nicht einfach Kinderzuschlag, sondern korrekt Kindergeldzuschlag!

 

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Apolon  11.10.2017, 12:02

@Caila,

bitte beachten, es wird hier kein Kindergeld von der Kindergeldkasse bezahlt, sondern der  Kindergeldzuschlag erfolgt über das Gehalt des Beamten durch seinem Dienstherrn.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html

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Caila  11.10.2017, 12:33
@Apolon

Kinderzuschlag erhält man von der Familienkasse nicht vom Dienstherrn.

Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt, bei unveränderten Verhältnissen für längstens 36 Monate.

Kinderzuschlag ist ausschließlich bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Dies gilt auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes.

https://www.familienkasse-info.de/kinderzuschlag.php

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einen Kinderzuschlag bekommt man für Kinder, die in einem Hauhalt wohnen und für die man Kindergeld bekommt.

da ich davon ausgehen, dass Sie für das 1. Kind, da bei der Mutter lebt kein Kindergeld erhalten, sondern nur für das 2. Kind wprde es wohl so aussehen:

1 Kinderzuschlag für das 2. Kind, welches bei Ihnen wohnt

mit dem dritten Kind haben Sie rechtlich gar nichts zu tun, weil Sie nicht mit der Mutter verheiratet sind, es ist kein Stiefkind

Quelle: http://www.beamten-informationen.de/information/besoldung/familienzuschlag


Silberheim  10.10.2017, 13:57

Man muss das Kindergeld nicht bekommen, sondern es muss ein grundsätzlicher Anspruch bestehen, wenn also bei Kind 1 keine andere Person den Familienzuschlag erhält, kann der Kindesvater diesen erhalten, auch wenn er nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt.

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PaulPeter44  10.10.2017, 15:18
@Silberheim

auf der Internetseite steht, das der Beamten den Anspruch auf Kindergeld haben muss, nicht grundsätzlich

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Silberheim  11.10.2017, 08:12
@PaulPeter44

okay Anspruch, aber dennoch muss er die Leistung nicht erhalten! der Anspruch reicht grundsätzlich aus.

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Als Stiefkind zählt das Kind nur ab der Heirat! Somit dürfte es für dieses Kind keinen Zuschlag geben


ska123 
Fragesteller
 10.10.2017, 13:16

Aber laut § 40 Bundesbesoldungsgesetz

"Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören auch die Beamten, Richter und Soldaten der Stufe 1, die Kinder ihres Lebenspartners in ihren Haushalt aufgenommen haben"

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PaulPeter44  10.10.2017, 13:29
@ska123

das gilt aber nur bei eingetragenen Lebenspartnerschaften d.h. für homosexuelle Paare, für Hetero Paare gilt die Heirat

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LouPing  10.10.2017, 15:32
@ska123

Hey ska123

die Kinder ihres Lebenspartners in ihren Haushalt aufgenommen haben..

Dein Stiefkind bezieht dich sicher Unterhalt von seinem Vater-doppelt kassieren geht dann nicht. 

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ska123 
Fragesteller
 10.10.2017, 16:09
@LouPing

Nein...manchmal habe ich das Gefühl ich bin der Einzige in Deutschland, der Unterhalt bezahlt....

Er zahlt nicht und meine Freundin erhält Geld von der Unterhaltsvorschusskasse.

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Apolon  11.10.2017, 11:54
@ska123

Tatsache ist aber, dass weder eine Lebenspartnerschaft noch eine Ehe besteht - also hat der Beamte auch keinen Anspruch auf einen Kinderzuschlag von Seiten des Dienstherrn.

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